Die niedersächsischen Kommunen erhalten in den kommenden Jahren rund 300 Millionen Euro, um die Kindertagesstätten im Land besser mit Personal auszustatten. Insbesondere Einrichtungen mit einer hohen Zahl an Kindern, die aufgrund ihrer Herkunft kein oder nur wenig Deutsch können, sollen personelle Verstärkung erhalten und so bei der Integration und Sprachförderung unterstützt werden, wie die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt heute in Hannover erklärte.

Heiligenstadt: „Durch die zusätzlichen Fach- und Betreuungskräfte wollen wir in den Kindertagesstätten für Entlastung der Regelkräfte und damit für eine intensivere Förderung und Integration der neu zugewanderten Kinder sorgen. Von mehr Personal in den Einrichtungen profitieren natürlich alle Kinder. In den Jahren 2017 und 2018 setzen wir rund 120 Millionen Euro aus Mitteln der Bund-Länder-Vereinbarung über die Beteiligung an den Kosten für die Integration geflüchteter Menschen ein. Integration, Sprachförderung und Investitionen in die Qualität sind aber eine Daueraufgabe. Die Landesregierung hat daher beschlossen, das Geld auch in den folgenden Jahren bis einschließlich 2021 zur Verfügung zu stellen - rund 60 Millionen Euro jährlich für mehr Personal in Kindertagesstätten. Das ist in der Mittelfristigen Finanzplanung bis einschließlich 2021 entsprechend abgesichert."

Fachkräfte und QuereinsteigerInnen können neu eingestellt werden

Mit der QuiK-Richtlinie wird die Einstellung von zusätzlichen sozialpädagogischen und pädagogischen Fachkräften wie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erziehern oder auch sozialpädagogischen Assistentinnen und sozialpädagogischen Assistenten gefördert. Dort wo Fachkräfte nicht kurzfristig eingestellt werden können, erhalten die Träger die Möglichkeit, nicht einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Zusatzkräfte einzustellen und entsprechend pädagogisch nachzuqualifizieren. „So leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Gewinnung von. Damit erhöhen wir das pädagogische Fachkräfteangebot für unsere Kindertagesstätten", so Heiligenstadt weiter. „Nach Einführung der dritten Kraft in den Krippen gehen wir auch im Bereich der 3-6-Jährigen voran und können die Fachkraft-Kind-Relation in vielen Einrichtungen zum Wohle der Kinder verbessern."

Die Ausschüttung der Mittel erfolgt über die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Die Richtlinie setzt damit auf eine möglichst unbürokratische und zügige Verteilung der Mittel, denn die örtlichen Träger wissen am besten, welche Einrichtungen besonders viele Kinder mit Fluchtgeschichte oder einem Bedarf an Sprachförderung betreuen. Die für die jeweiligen Jugendamtsbezirke ermittelten Förderbeträge bemessen sich an der Anzahl der Kindergartengruppen und der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe leiten die Mittel unter Berücksichtigung der örtlichen Bedarfe und der Trägerstruktur vor Ort an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiter.

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten" (QuiK) tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Quelle: Presseinfo Niedersächsisches Kultusministerium