Expertise beleuchtet landesrechtliche Regelungen


Seiten aus expertise inklusion 2018 webInklusive Bildung zielt auf die Teilhabe aller Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung, um deren Potenziale voll entfalten zu können. Träger sowie Kindertageseinrichtungen sind gefordert, diesen weiten Inklusionsbegriff der Bildungsagenda 2030 in ihren Konzeptionen und in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Familien in all ihrer Vielfalt umzusetzen. Damit das gelingen kann, sind entsprechende Rahmenbedingungen, ausreichend und gut qualifiziertes Personal sowie eine adäquate Finanzierung notwendig. Aber gerade die Finanzierung inklusiver Bildungs- und Betreuungsangebote ist vielerorts weder transparent noch hinreichend ausgestaltet.

In einer vom Paritätischen Gesamtverband, der Diakonie und der GEW herausgegebenen Expertise nehmen Nora Rudolphi und Dr. Christa Preissing diese Finanzierungsregelungen für die Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern in den Blick. Sie analysieren die Ausführungsgesetze aller sechzehn Länder und beschreiben, wie diese rechtlichen Grundlagen Inklusion in Einrichtungen fördern, realisieren oder auch erschweren. Detailliert und anschaulich wird für jedes Bundesland die Ausgestaltung des Finanzierungssystems von Kindertageseinrichtungen beschrieben.

Die Expertise zeigt in besonderer Weise, wie vielfältig die landesrechtlichen Finanzierungsmodelle sind. Für Träger von Kindertageseinrichtungen sowie für Familien zeigen sich je nach Bundesland und teilweise auch innerhalb eines Landes höchst unterschiedliche finanzielle und strukturelle Gegebenheiten. Auf Basis der vorgelegten Analyse wird deutlich, dass die vorhandenen Regelungen Inklusion dabei nur begrenzt und vor allem nicht im Rahmen eines weiten Inklusionsbegriffs ermöglichen.

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