Die Bundesregierung hat am 26. September das Kinderförderungsgesetz (KiföG) verabschiedet. Bundes-Familienministerin Ursula von der Leyen sieht darin "Meilensteine für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung unserer Kinder."

"Das Kinderförderungsgesetz setzt Meilensteine in Deutschland - für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung unserer Kinder", begrüßt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, die heutige Zustimmung des Bundestages zum Kinderförderungsgesetz (KiföG).
"2013 wird es bundesweit für jedes dritte Kind unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit geben, sei es in der Kita oder in der Tagespflege. Zum ersten Mal hat dann jedes Kind ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf diese frühe Förderung. Darauf können wir stolz sein! Denn es ist der Erfolg einer gemeinsamen Kraftanstrengung, die wir nur Hand in Hand mit Bund, Ländern und Gemeinden bewältigen konnten", so die Ministerin weiter.

Das Kinderförderungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf und noch in diesem Jahr verkündet werden muss, soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes beschleunigen und so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Bereits im August 2007 hatten sich Bund und Länder auf die Finanzierung geeinigt. Demnach unterstützt der Bund den Ausbau bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro. Der Bund hat ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen errichtet. Die Länder haben in unterschiedlicher Geschwindigkeit ihre Förderrichtlinien im Land umgesetzt, zwei Länder sind noch nicht so weit. Einige Länder haben bereits Bundesmittel erhalten und schaffen schon Platze für unter Dreijährige. Vorreiter sind Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg und Bremen.

"Wir haben in rekordverdächtigem Tempo den Grundstein für den Ausbau der Kinderbetreuung gelegt, doch eines ist sonnenklar: Von heute an geht die Arbeit erst richtig los!", sagt Ursula von der Leyen. "In manchen Kommunen starteten wir mit Angeboten für gerade einmal fünf Prozent aller Kinder. In den neuen Bundesländern finden Eltern ganz gut einen Betreuungsplatz, der westdeutsche Durchschnitt liegt für 2007 dafür gerade Mal bei 9,9 Prozent. Das heißt: Wir haben noch einige Hausaufgaben zu erledigen, bis die ellenlangen Wartelisten Vergangenheit sind", sagt die Bundesministerin.

Zahlen und Daten zur Kinderbetreuung:

2007 lebten in Deutschland 2.050.818 Kinder unter drei Jahren. Davon hatten
15,5 % (rund 167.000 Kinder) einen Platz in Tageseinrichtungen oder in der
KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. :

  • im Westen für jedes zehnte Kind ein Angebot (9,9 %)
  • im Osten für mehr als jedes dritte Kind (41 %)

In den westlichen Bundesländern nutzen

  • 32,6 % der Kinder mehr als sieben Stunden das Angebot täglich;
  • 29,1 % mehr als fünf bis zu sieben Stunden;
  • 33,3 % fünf Stunden und weniger.
  • 5,0 % nutzen Vor- und Nachmittagsangebote ohne Mittagsbetreuung.

2007 gab es rund 30.000 Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter Kindertagespflege für 42.600 Kinder unter drei Jahren (zum Vergleich: 2006 waren es 33.000 Kinder / 2007 also ein Plus von 29 %).
 

Zusätzlicher Bedarf an Personal bis 2013 für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren:

  • rund 80.000 Personen


Zusätzlicher Bedarf bis 2013 an Tagesmüttern und -vätern bei 30 % neu
geschaffener Plätze in der Kindertagespflege:

  • 30.000 Personen

Wichtige Regelungen des KifögKifög|||||  Das Kinderförderungsgesetz wurde vom Deutschen Bundestag erlassen und bietet den Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder einen rechtlichen Rahmen. Das Gesetz sieht vor, bis zum Jahr 2013 das Angebot an Betreuungsplätzen für Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren so auszubauen, dass ab dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch für alle Kinder in dem betreffenden Alter eingeführt werden kann. (siehe Kinderförderungsgesetz erlassen)
im Überblick:

Folgende wichtige Regelungen enthält das Kinderförderungsgesetz, das heute beschlossen wurde:

  1. Für die erste Phase bis 31. Juli 2013 werden, verglichen mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel sind vor allem die Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon die die Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für Alleinerziehende, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben, weg.
  2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
  3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und forciert die Profilierung der Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 % der neuen Plätze in diesem Bereich geschaffen werden. Dazu werden klare Standards festgesetzt. Eine Tagesmutter darf grundsätzlich nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Kommen mehr Kinder dazu, muss eine pädagogische Qualifikation nachgewiesen werden und es dürfen nicht mehr Kinder in der Gruppe sein als in einer vergleichbaren Kita- oder Krippengruppe des Landes. Die Bezahlung soll leistungsgerecht sein. Die Hälfte der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die öffentliche Hand. Dabei wird eine Sonderregelung bis 2013 eingeführt: Tagesmütter, die bis zu fünf Kinder betreuen, werden als nebenberuflich Selbständige eingestuft. Damit wird bei einem geringen monatlichen Gesamtverdienst eine beitragsfreie Familienversicherung sichergestellt und bei höherem Einkommen ein niedriger Beitragssatz gewährt. Im Einkommensteuergesetz wird festgeschrieben, dass die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstatteten Sozialversicherungsbeiträge steuerfrei bleiben.
  4. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung steht auf einer seriösen Grundlage: Der Bund beteiligt sich mit vier Milliarden Euro an den Ausbaukosten von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Die Bundesbeteiligung an den Investitionskosten bis 2013 ist durch das Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt. So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs-, und Renovierungsmaßnahmenbereits verfügbar. Das KiföG regelt zudem die nötigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder sind dies 1,85 Milliarden Euro zwischen 2009 und 2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770 Millionen Euro jährlich.
  5. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.

Quelle: BMFSFJ