... und doch fehlt sie vielen Kindern in Deutschland


Das Recht auf Gesundheit ist ein elementares Kinderrecht und steht laut der UN-Kinderrechtskonvention allen Kindern gleichermaßen zu, egal woher deren Eltern kommen oder über welches Einkommen die Eltern verfügen.

Doch zwischen Anspruch und gesellschaftlicher Wirklichkeit gibt es trotz einer stabilen wirtschaftlichen Lage Deutschlands auch im Jahr 2017 eine große Diskrepanz. So kommt der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) Herr Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, zu dem Schluss: „Die Gesundheitsversorgung vieler Kinder und Jugendlicher in Deutschland muss deutlich verbessert werden.“ Denn die Gesundheit der Kinder hänge auffallend vom sozioökonomischen Status der Eltern ab. „Dies ist ein Skandal und muss sich ändern!“, fordert Professor Huppertz.

Wie durch die KiGGS-Langzeit-Studie des renommierten Robert Koch-Instituts bekannt, leben in Deutschland derzeit rund 3 Mio. Kinder und Jugendliche in Armut. Auffällig häufen sich bei ärmeren Kindern und Jugendlichen Risikofaktoren wie Rauchen, Passivrauchen, Bewegungsmangel und Übergewicht. Chronische Erkrankungen und psychische Störungen kommen bei diesen Kindern deutlich häufiger vor als bei Kindern aus einkommensstärkeren Elternhäusern.

Die DAKJ fordert deshalb schon lange gemeinsam mit ihren kinder- und jugendmedizinischen Mitgliedsgesellschaften und -verbänden, dass die Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien, die sich in schlechterer Bildung, Versorgung und Gesundheit niederschlage, ein Ende haben muss. „Es muss endlich aufhören, dass Armut für Kinder in Deutschland ein Gesundheitsrisiko darstellt“, so der Generalsekretär, der auch Direktor der Prof.-Hess-Kinderklinik in Bremen ist. Nötig seien finanzielle Leistungen für Familien, die wirklich bei diesen ankämen und weniger bürokratisch zu beziehen sind.

Professor Huppertz weiter: „Wichtig ist darüber hinaus ein Bundes-Qualitätsgesetz für Kindertageseinrichtungen, das bundesweit verbindliche Personalschlüssel und Qualitätsvorgaben macht. Nur so ist eine deutschlandweite Förderung benachteiligter Kinder und perspektivisch eine Verbesserung ihrer Aufstiegschancen möglich.“ Eine weitere grundlegende Forderung der DAKJ ist, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. „Nachdem mittlerweile alle im Bundestag vertretenen Parteien dieser Forderung wohlwollend gegenüber stehen, sehen wir gute Chancen für eine Umsetzung in der kommenden 19. Legislaturperiode des Bundestages“, so Professor Huppertz.

Schließlich setzt die DAKJ sich seit Jahren dafür ein, dass ein Kinderbeauftragter beim Deutschen Bundestag eingesetzt und mit eigenen Rechten ausgestattet wird. „Unsere bereits 2015 eingereichte Petition ist aber bis heute nicht abschließend im Bundestag behandelt worden“, kritisiert der Generalsekretär. Dass ein eigener Beauftragter für die Kinder nötig sei, sehe man immer wieder. „Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden im Gesetzgebungsverfahren häufig nicht beachtet: Welche Auswirkungen hat die vorgeschlagene Regelung für zukünftige Generationen? Dafür braucht man einen Interessenvertreter bzw. eine -vertreterin auf Bundesebene“, so Professor Huppertz.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) vom 18.9.2017/