Fotografieren in der Kita: Was ist erlaubt?

In einer Kindertagesstätte Fotos zu schießen ist grundsätzlich nicht verboten. Erst wenn es um die Veröffentlichung dieser geht, müssen sowohl die Richtlinien nach dem Kunsturhebergesetz als auch die Wünsche der Eltern berücksichtigt werden. Was erlaubt ist und wie Sie rechtliche Verstöße vermeiden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Heutzutage ist es in der Regel notwendig, im Zuge der PortfolioPortfolio||||| Ein Portfolio bezeichnet ursprünglich  eine Sammlung von Objekten eines bestimmten Typs. Im  Handlungsfeld frühkindliche Bildung werden Portfolios beispielsweise wie "Ich- .Mappen" für Kinder genutzt um eigene Fortschritte zu dokumentieren. Auch in Studiengängen gibt es Beispiele, wo Portfolios als Prüfungsleistung oder Dokumentation von Entwicklungen zählen können. -Arbeit die Kinder in ihrem Kita-Alltag zu fotografieren. Dabei sollen deren Lernerfolge sowohl für die Erzieher als auch für die Eltern und Kinder selbst dokumentiert werden. Dennoch gilt dort weiterhin der Grundsatz, dass Fotos aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, sprich Aufnahmen während des Wickelns oder Umziehens, vermieden werden sollten.

Können Eltern das Fotografieren ihrer Kinder untersagen?

Die Eltern können als Erziehungsberechtigte grundsätzlich darüber bestimmen, ob ihr Kind im Kindergarten abgelichtet werden darf. Allerdings würde dies die Arbeit der Erzieher deutlich beeinträchtigen, zum Beispiel wenn sie eine Bildungsdokumentation anfertigen sollen. Um das zu vermeiden, ist es sinnvoll, bereits beim Aufnahmegespräch die Familie auf diesen Umstand hinzuweisen und den Eltern gegebenenfalls nahezulegen, eine andere Einrichtung aufzusuchen, in der keine Portfolios erstellt werden. Es ist legitim anzugeben, dass die Dokumentationsmethode nicht für jedes Kind individuell angepasst werden kann.

Möchte das Kita-Personal auf der sicheren Seite sein, sollte den Erziehungsberechtigten eine Einwilligungserklärung vorgelegt werden, in der ausschließlich im Rahmen des Portfolios die Erlaubnis zum Fotografieren des Kindes erteilt wird. Zusätzlich sollte eine Klausel für den Fall, dass mehrere Kinder auf einem Bild zu sehen sind, bestehen, damit dieses auch in den Portfolios der anderen Kinder verwendet werden darf.

Wann dürfen Fotos veröffentlicht werden?

Bevor Fotos von Kindern veröffentlicht werden dürfen, muss immer zunächst die Einwilligung der Eltern vorliegen. Aufgrund der Kunsturheberrechte üben sie stellvertretend für ihren Nachwuchs das Recht am eigenen Bild aus. Auch hierfür kann mittels einer Einwilligungserklärung schon zu Beginn der Kita-Zeit der Umgang mit Kinderfotos getroffen werden. Es ist aber legitim, wenn die Eltern einer Veröffentlichung widersprechen, um ihr Kind zu schützen.

Viele glauben, dass sie eine gesonderte Zustimmung für eine Veröffentlichung nicht benötigen, wenn mehrere Personen abgebildet sind. Grundsätzlich gibt es zwar im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) mit § 23 die Regelung, dass eine Publikation von Gruppenaufnahmen auf öffentlichen Veranstaltungen ohne eine gesonderte Einwilligung erlaubt ist – zumindest wenn keine Person aus der Gruppe besonders hervortritt. Kinder nehmen aber eine gewisse Sonderstellung ein, weshalb auch Aufnahmen während eines Kita-Festes nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden sollten, um Ärger zu vermeiden.

Wo dürfen Fotos veröffentlicht werden?

Damit die Einwilligungserklärung, in welcher die Eltern ihre Zustimmung zur Veröffentlichung von Kinderfotos aus dem Kita-Alltag geben, tatsächlich wirksam ist, muss explizit genannt werden, wo die Bilder publiziert werden sollen. Handelt es sich etwa um ein Pressefoto oder soll die Homepage der Kita damit geziert werden? Jeder mögliche Verwendungszweck muss in der Erklärung genannt und erläutert werden. Gleichzeitig muss den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, nur einzelnen Zwecken zuzustimmen sowie der Bildernutzung gegebenenfalls zu widersprechen.

Müssen beide Elternteile ihre Zustimmung geben?

Noch immer existiert der Grundsatz, dass das Internet nichts vergisst. Bilder, die im Internet auftauchen, lassen sich nur schwer zur Gänze wieder löschen. Aufgrund dessen besitzt die Entscheidung, ob ein Foto von einem Kind veröffentlicht werden darf, eine große Tragweite, die beide Elternteile gemeinsam entscheiden sollten. Haben sowohl Mutter als auch Vater das Sorgerecht für den Nachwuchs, müssen sie auch beide die Einwilligungserklärung unterschreiben – unabhängig davon, ob sie womöglich getrennt leben oder geschieden sind. Nur wenn einer das alleinige Sorgerecht besitzt, genügt dessen Unterschrift, damit sie Gültigkeit hat.

Wie lange ist die Einwilligungserklärung gültig?

Da persönliche Informationen sowie Fotos nur so lange gespeichert werden dürfen, wie das Vertragsverhältnis besteht, müssen jedwede Aufnahmen gelöscht oder den Eltern ausgehändigt werden, sobald das Kind die Kita verlässt. Gruppenaufnahmen, etwa von Kita-Aufführungen oder bei denen das Kind sich nur im Hintergrund aufhält, sollten nach maximal sechs Monaten entfernt werden. Dies betrifft im Grunde auch die Verwendung von Fotos auf Homepages und Ähnlichem. Wer aber zum Beispiel seine Homepage nicht so häufig erneuern oder sich grundsätzlich absichern möchte, sollte in der Einwilligungserklärung einen spezifischen Zeitraum angeben, in dem die Fotos aufbewahrt werden. Stimmen die Eltern etwa zu, dass das Bild ihrer Tochter beziehungsweise ihres Sohnes für fünf Jahre auf der Internetseite zu sehen sein darf, kann das Bild unabhängig von dessen Aufenthalt in der Kita dort verbleiben. Allerdings haben die Eltern weiterhin das Recht, dieser Einwilligung jederzeit zu widersprechen. In diesem Fall muss das veröffentlichte Bild umgehend ausgetauscht werden.

Fazit

Fotos gehören mittlerweile zum Alltag dazu und werden vor allem in der Kindertagesstätte zu verschiedensten Zwecken genutzt. Nicht nur, dass sich viele Eltern über gelegentliche Aufnahmen ihrer Kinder bei bestimmten Aktivitäten freuen, auch für Erzieher sind die Fotografien im Rahmen der Bildungsdokumentation notwendig. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass diese ohne eine Zustimmung der Eltern weder veröffentlicht noch herumgezeigt werden dürfen. Einwilligungserklärungen zu Beginn der Kita-Zeit vermeiden daher Missverständnisse sowie etwaige später aufkommende Diskussionen.


Dieser Beitrag wurde vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V kostenlos für das nifbe erstellt




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