Die Kita - ein gefährlicher Ort für Kinder?

Berichte über Gewalt in Kindertageseinrichtungen häufen sich in den letzten Jahren in der Presse. Das Erste strahlte im Frühjahr 2017 die Fernsehreportage „Blackbox Kita: Was passiert mit den Kindern?“ aus und machte auf erschreckende Zustände aufmerksam. ZEIT ONLINE berichtete bereits 2016 über systematische Probleme in deutschen Kindertagesstätten. Ergebnisse einer Leserumfrage, an der über 2.000 Eltern und Kita-Mitarbeiter_innen teilnahmen, enthüllten in der Folge strukturelle Missstände und Fehlverhalten von pädagogischen Fachkräften.

Obwohl die Kita-Qualitätsumfrage weder repräsentativ noch wissenschaftlich fundiert ist, lässt der hohe Rücklauf an Erfahrungsberichten dennoch auf die gesellschaftliche Relevanz des Themas schließen. Artikel in frühpädagogischen Fachzeitschriften untermauern die Aktualität der medial aufbereiteten und scheinbar real existierenden Problematik in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Rabe-Kleberg 2015; Hundt 2015; Schulz/Frisch 2016; Haberkorn/Irskens 2017).

Über den Umfang des Problems gibt es keine konkreten Daten, da in diesem Bereich noch nicht ausreichend geforscht wurde. Auf der Fachkonferenz Kinderrechte und Kinderschutz in pädagogischen Organisationen, die im November 2015 in Halle an der Saale stattfand, beschäftigten sich Expertinnen und Experten mit der brisanten Thematik. Es wurde der Frage nachgegangen, ob die grundlegenden Kinderrechte in den alltäglichen pädagogischen Praktiken beachtet sowie gewahrt werden. Ursula Rabe-Kleberg (2015) sieht diesbezüglich großen Entwicklungsbedarf. Sie fordert in Fachkreisen eine ausgiebige Diskussion der Problematik und das Aufzeigen von Möglichkeiten, wie Praxis gestaltet sein kann, die den Rechten der Kinder entspricht: „Kinderrechte und Kinderschutz stellen grundlegende und offensichtlich nur wenig reflektierte oder gar bewältigte professionelle Herausforderungen in Kitas dar. Hier sind Forderungen an Forschung und Fortbildung sowie insgesamt an professionelle DiskursDiskurs|||||Der Begriff Diskurs kann verschiedene Bedeutungen haben, wurde ursprünglich jedoch als  „hin und her gehendes Gespräch“ verwendet. Weitere Bedeutungen sind: theoretische Erörterung, systematische, methodische Abhandlung, gesellschaftliche Auseinandersetzung, Erörterung. Sinnverwandt sind auch Debatte, Diskussion, Disput. e notwendig, denen bislang noch kaum nachgekommen wurde“ (Rabe-Kleberg 2015, S. 17).

Die Frage ist: Wie sehen frühpädagogische Fachkräfte diese Problematik?

Gewalt gegen Kinder in der Kita

Im pädagogischen Alltag manifestieren sich Formen von Gewalt laut Schulz/Frisch (2016) und Hundt (2015; 2016) z. B. in dem Fixieren von Kindern an Bett oder Stuhl, so dass die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt ist. Kinder werden gewaltsam gegen ihren Willen gefüttert und zum Stillhalten gezwungen. Sie erleben Schlaf als auferlegten Zwang statt selbstbestimmt gewählter Wohltat.

Fachkräfte begehen körperliche Übergriffe, indem sie Kinder z. B. schlagen, schubsen, stark festhalten, an den Haaren oder Ohren ziehen, schütteln, treten und stoßen. Kinder erfahren Ausgrenzung durch vor die Tür stellen. Ihnen werden Zwangsmaßnahmen angedroht oder Materialien, Essen und Trinken entzogen. Vernachlässigung, z. B. durch unzureichendes Wechseln der Windeln, mangelnde Getränkeversorgung oder fehlende Aufsicht in Gefahrensituationen, stellt ebenfalls eine Form von Gewalt dar. Selbst subtilere Handlungen wie ein gehässiger Umgangston, herabsetzende Äußerungen, die Missachtung und Isolierung des Kindes, ausbleibender Trost oder das gezielte Bloßstellen vor der Gruppe können Kinder in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen (vgl. Hundt 2015, S. 36f.; Schulz/Frisch 2016, S. 6ff.; Hundt 2016, S. 24-27).
Gewalt, die weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder haben kann, macht die Umsetzung der Forderungen an pädagogisches Handeln und die Erfüllung des im Sozialgesetzbuch Achtes Buch verankerten Förderungsauftrages von Tageseinrichtungen unmöglich, denn sie schließt per se eine Orientierung am Wohl des Kindes aus (vgl. Schulz/Frisch 2016, S. 10f.).

Rechtsvorschriften

Nach § 1631 Abs. 2 BGB haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind rechtlich unzulässig. Für die Zeit der Förderung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung verfügen die pädagogischen Fachkräfte auf Grundlage eines Betreuungsvertrages über ein abgeleitetes Erziehungsrecht. Dieses unterliegt genauso dem Gewaltverbot wie das Erziehungsrecht der Eltern (vgl. Hundt 2015, S. 35).

Pädagogische Fachkräfte sind darüber hinaus in das Kinderschutzsystem des SGB VIII eingebunden. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind sie gem. § 8 a Abs. 4 SGB VIII in eigener Verantwortung zu einem mehrstufigen Kinderschutzverfahren verpflichtet.

Es stellt sich die Frage, warum manche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Schutzfunktion nicht nachkommen, sondern offenbar potenziell gefährliche Orte für Kinder sind.

Für die folgenden Ausführungen zu Einstellungen von Fachkräften zur Gewalt gegen Kinder beziehe ich mich auf die Ergebnisse meiner Bachelor-Arbeit, in deren Rahmen ich eine empirischempirisch|||||Empirie bezeichnet wissenschaftlich durchgeführte Untersuchungen und Erhebung, die gezielt und systematisch im Forschungsfeld oder im Labor durchgeführt werden. Empirische Forschungen können durch verschiedene Methoden praktisch angewendet werden.e Untersuchung durchgeführt habe (vgl. Draht 2017). Auf der Basis von leitfadengestützten Interviews bin ich der Frage nachgegangen, wie Pädagog_innen gewaltvolles Verhalten im (eigenen oder fremden) pädagogischen Handeln rechtfertigen, bzw. welche Beweggründe für das Tabuisieren von Gewalt in pädagogischen Beziehungen handlungsleitend sind.

Wie wird Gewalt von Fachkräften erklärt?

Zur Erklärung und teilweise auch zur Rechtfertigung von gewalttätigem Verhalten haben die von mir befragten Fachkräfte mehrere Gründe genannt, die sich vier hauptsächlichen Argumentationslinien zuordnen lassen:
  • Abgabe an Verantwortung
  • Herunterspielen
  • Fehlende Professionalität
  • Persönlichkeitsstruktur

Abgabe an Verantwortung (>>Ich kann nichts tun, ich bin dem ausgeliefert<<)
Manche Fachkräfte erklären gewaltvolles Verhalten, indem sie die Verantwortung für Gewalt auf Bedingungen schieben, auf die sie keinen Einfluss haben. Als Gründe wurden aufgeführt:
  • Das Alter, d. h. ältere Fachkräfte werden als gewaltvoller erlebt,
  • eine mangelnde Qualität der Ausbildung,
  • zu viel Druck von außen,
  • eine mangelhafte Zusammenarbeit im Team,
  • dem Ganzen ausgeliefert zu sein oder sogar
  • das Verhalten der Kinder, das Gewalt provoziert.


In der Tat wird gewaltfreie Erziehung im pädagogischen Alltag durch schlechte Rahmenbedingungen vor Ort erschwert. Zeitmangel durch Personalmangelsituationen und daraus resultierende Überforderung, die in Gewalt münden kann, wurde fast übereinstimmend von den befragten Fachkräften genannt, d. h. ein schlechter Personalschlüssel und ein hoher Krankenstand werden als ursächlich für Gewalt in pädagogischen Beziehungen angesehen.

Herunterspielen (>>Manche Kinder mögen das auch<<)
Als weitere Argumentationslinie wurde eine Verflachung des Gewaltproblems deutlich, indem die Häufigkeit oder Intensität der Vorfälle heruntergespielt wird.
Sogar körperliche Übergriffe wie ein Klaps werden verflacht. Anstatt das fragwürdige Verhalten der misshandelnden Fachkraft genauer zu hinterfragen, wird die Schuld daran teilweise sogar dem Verhalten des Kindes zugeschrieben. Die Sensibilität, dass hier die Kinderrechte verletzt werden, scheint nicht zu bestehen.

Fehlende Professionalität (>>Wir Pädagogen reflektieren uns nicht gerne<<)
Eine fehlende professionelle Haltung in Bezug auf Gewalt wird als dritte Argumentationslinie benannt. Gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen werden bewusst nicht umgesetzt, obwohl die Betriebserlaubnis einer Einrichtung davon abhängt.

Gründe für die unprofessionelle Ignoranz gegenüber Gewalt sehen die befragten Fachkräfte darüber hinaus
  • in der Ablehnung des Kindes,
  • im Abstumpfen durch jahrelange Berufspraxis,
  • in fehlenden Beobachtungsverfahren,
  • in einem Mangel an Flexibilität, Handlungssicherheit, Fachwissen oder personalen Kompetenzen – hier wurde besonders die mangelnde Selbstreflexion genannt.


Tabuisieren statt Handeln wird gerechtfertigt durch Angst vor möglichen Konsequenzen, z. B.

  • Angst vor Mobbing,
  • Angst sich durch „Petzen“ im Team unbeliebt zu machen,
  • Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes
  • oder davor, einen schlechten Ruf für die Einrichtung zu erzeugen.

Nach Aussagen der Fachkräfte scheint in sozialen Berufen das ungeschriebene Gesetz zu herrschen, miteinander "lieb" umgehen zu müssen, deswegen schweigt man lieber. Der falsch verstandene Teamgedanke geht zu Lasten der Professionalität und infolgedessen auf Kosten des Kindeswohls in der Einrichtung.

Persönlichkeitsstruktur (>>Da können wir ja nicht aus unseren Mustern<<)
Die Persönlichkeitsstruktur, die durch die eigene Biografie stark geprägt wird, spielt als vierte Argumentationslinie ebenfalls eine große Rolle.

Alle Befragten gehen von einer Übertragung des eigenen Erziehungsprozesses aus, der sich auch auf das Verständnis von Gewalt auswirkt und in der Folge das Handeln der Pädagoginnen und Pädagogen beeinflusst. Mangelnde biografische Reflexion begünstigt Gewalt, darin sind sich alle befragten Fachkräfte einig.

Schlussfolgerungen

Pädagogische Fachkräfte kommen ihrer Pflicht als Verantwortungsträger für die Umsetzung der Kinderrechte manchmal nur unzureichend bis gar nicht nach. Die grundlegende Aufgabe, Kinder mit ihren berechtigten Ansprüchen zu schützen, wird im Forschungsfeld nicht erfüllt, geschweige denn werden Kinder als Menschen gleichen Rechts behandelt (vgl. Krappmann 2014, S. 13). Die mangelnde Sensibilität und in der Folge Verflachung von Kinderrechtsverletzungen steht letztendlich einer gewaltfreien Erziehung im Wege.

Schlechte Rahmenbedingungen wirken sich auf die Qualität frühpädagogischer Bildung aus und begünstigen Gewalt. Auch wenn sich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen kurz- oder mittelfristig nicht abzeichnet, muss intern in den Einrichtungen trotz Personalmangelsituationen, Zeitmangel, Lärmbelastung und daraus resultierender Überforderung der Fachkräfte alles für die Umsetzung des Rechts der Kinder auf gewaltfreie Erziehung getan werden. Regelmäßige Fortbildungen, Supervision, Coaching durch eine externe Fachberatung, Hospitationen in Einrichtungen, die bereits erfolgreich nach einem Kinderrechtsansatz arbeiten, oder Teamsitzungen mit einer gezielten Reflexion können zu gewaltfreier Erziehung im pädagogischen Alltag beitragen, indem die Sensibilität für Kinderrechtsverletzungen geschult wird.

Pädagog_innen muss – idealerweise bereits während der frühpädagogischen Ausbildung – die Gelegenheit gegeben werden, sich im Sinne einer professionellen Identität mit der eigenen Lebensgeschichte und Persönlichkeitsstruktur auseinanderzusetzen und dadurch ihre biografisch gewonnenen Einstellungen und Wertehaltungen zu verstehen. Dieser Maßnahmenkatalog kann unter Umständen zu einer anderen Haltung zu Gewalt und damit auch Verhaltensänderungen führen.

Schlüsselsituationen für gewaltvolles Verhalten lassen sich vermeiden, indem einseitig festgelegte Regelkataloge durch gegenseitig ausgehandelte Absprachen zwischen Kindern und Erwachsenen ersetzt werden (vgl. Klein 2017, S. 26). Ein flexibler Tagesablauf wirkt gewaltförmigen Handlungen, wie z. B. dem Zwangsschlaf, entgegen.

Eine offene Feedbackkultur muss auch in sozialen Berufen zur Normalität werden, so dass Fachkräfte ohne Angst vor möglichen Konsequenzen schwierige Themen aufarbeiten können. In einem Team, das über Strategien zur Konfliktbewältigung verfügt, kann Tabuisieren statt Handeln vorgebeugt werden. Dafür bedarf es, wie auch vom Netzwerk Fortbildung: Kinder bis drei (2017) gefordert, fachlich qualifizierter und für Teamentwicklung freigestellter Leitungen. „Um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, bedarf es einer veränderten Kultur der Aufmerksamkeit (des Hinschauens), der Transparenz und des Vertrauens. Sie gehört zu den Grundlagen der Arbeit in pädagogischen Einrichtungen, wenn körperliche, psychische und mentale Formen von Gewalt verhindert werden sollen. Dazu sind dort professionalisierte Beziehungen nötig, die von gegenseitiger Achtung, von Respekt und Anerkennung sowie – als ein Kernmerkmal von Professionalität – von emotionalem und fachlichem Engagement getragen werden“ (Hafeneger 2011, S. 133).

Ein großes Forschungsdesiderat besteht in breiter angelegten Untersuchungen, die zu einem öffentlichen Diskurs und damit zum Schutz der Kinder vor Gewalt in Krippe, Kindergarten und Hort beitragen.


Quellen:

  • Draht, Christina Marie (2017): Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung in Krippe, Kindergarten und Hort. Berlin: Evangelische Hochschule Berlin (unveröffentlichte Bachelor-Arbeit).
  • Haberkorn, Rita / Irskens, Beate (2017): Innehalten! In: TPS 4/2017, S. 44-47.
  • Hafeneger, Benno (2011): Strafen, prügeln, missbrauchen. Gewalt in der Pädagogik. Frankfurt am Main: Brandes & Apsel Verlag GmbH.
  • Hundt, Marion (2015): Was ist Gewalt – was ist gewaltfreie Erziehung? Ein wichtiges Kinderrecht und seine Bedeutung in der Praxis. In: TPS 10/2015, S. 34-37.
  • Hundt, Marion (2016): Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung in Kita und Grundschule und der Umgang mit >>Strafen<<. In: Deutsche Kinderhilfe e.V. (Hrsg.) (2016): Praxisleitfaden Kinderschutz in Kita und Grundschule. Köln Kronach: Carl Link Verlag, S. 23-28.
  • Klein, Lothar (2017): „Wenn ich eine Frage gestellt bekomme, muss ich sie beantworten.“ Regelkataloge sind ein Spiegel der Machtverteilung in der Kita. In: TPS 4/2017, S. 26-29.
  • Krappmann, Lothar (2014): Vorwort: Die Qualität pädagogischer Beziehungen, gegründet in den Rechten der Kinder. In: Prengel, Annedore / Winklhofer, Ursula (Hrsg.) (2014): Kinderrechte in pädagogischen Beziehungen. Band 2: Forschungszugänge, Opladen Berlin Toronto: Verlag Barbara Budrich, S. 11-15.
  • Netzwerk Fortbildung: Kinder bis drei (Hrsg.) (2017): Offener Brief des Netzwerks Fortbildung: Kinder bis drei. Wir kritisieren die Bedingungen in deutschen Kitas und fordern mehr Personal und Qualität – jetzt und dringlich! URL: https://netzwerk-fortbildung.jimdo.com/offener-brief-der-fortbildung/ – Zugriff am 06.07.2017.
  • Rabe-Kleberg, Ursula (2015): Kinderrechte und Kinderschutz in Kindertagesstätten. Noch weitgehend unbekannte pädagogische Herausforderungen? In: TPS 10/2015, S. 13-17.
  • Schulz, Ingrid / Frisch, Sandra (2016): Kein Kind darf in der Ecke stehen. Recht auf gewaltfreie Erziehung. In: Betrifft KINDER 03/2016, S. 6-11.

Übernahme des Beitrags mit freundlicher Genehmigung von




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