Geschichte der ErzieherInnenausbildung am Beispiel Bayerns

Inhaltsverzeichnis

  1. Gründung und Entwicklung der Ausbildungsstätten bis zu Beginn der Nazi-Diktatur
  2. Gründung und Entwicklung der Ausbildungsstätten während der Nazi-Diktatur
  3. Gründung und Entwicklung der Ausbildungsstätten nach 1945 bis 1967
  4. Gründung und Entwicklung der Ausbildungsstätten nach 1967
  5. Schlussbetrachtung
  6. Literatur

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Ausbildungsstätten für Kleinkindschullehrerinnen, Bewahrschulschwestern, Kindergärtnerinnen, Hortnerinnen... in Bayern


Der Beruf der Kleinkindschullehrerin, Kindergärtnerin etc. eröffnete im Rahmen der aufkeimenden Emanzipationsbestrebungen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts insbesondere dem weiblichen Geschlecht aus der Schicht des Bürgertums eine der wenigen Möglichkeiten zur beruflichen Selbstverwirklichung. Im Laufe der Zeit entschieden sich auch immer mehr junge Mädchen und Frauen aus den „unteren Schichten“ für einen Beruf im frühpädagogischen Bereich. Hinsichtlich der Vorbildung „für die Zulassung zu den Stätten solcher Ausbildung, den Kleinkindererzieherinnenseminaren“ existierten viele Jahrzehnte unterschiedliche Anforderungen. Diesbezüglich resümierte der kath. Theologe und Erziehungswissenschaftler Joseph Göttler im Jahre 1919:

„Höhere Mädchenschule, Mädchenmittelschule oder einfache Mädchenfortbildungsschule! Eine Schule muß es ja bei uns Deutschen immer sein. Oder kommen wir vielleicht doch einmal davon los, die Intelligenz nur nach der Zahl der abgesessenen Schuljahre und nach dem Rang der durchlaufenen Schulen zu messen? Kommen wir vielleicht noch dazu, Ernst zu machen mit dem in den letzten Jahren viel in den Mund genommenen Kanzlerwort ‚Frei Bahn jedem Tüchtigen‘, und hören wir auf, Schulen dadurch zu heben, richtiger gesagt zu füllen, daß wir ihnen ‚Berechtigungen‘ zuschanzen und dadurch andere Schulen entrechten, einen Stand dadurch zu ‚heben‘, daß der Eintritt in denselben nur den Absolventinnen teurer Schulen zugänglich gemacht wird?... Gewiß ist zu wünschen, daß möglichst viele Mädchen mit möglichst reicher Vorbildung sich diesem schönen Berufe widmen, aber nur aus Neigung und nur solche mit ungebrochener Gesundheit und Mütterlichkeit, nicht aber weil sie bei der erst am Schlusse der höheren Mädchenschule angestellten Wahl nicht wissen, was sie sonst werden sollen und können“ (Göttler 1919, S. 71 f).

Die „große Liebe zu den Kindern..., eine für eine Frau fast selbstverständliche Gabe, geboren aus der Sehnsucht nach ihrem eigentlichen Berufe, dem der natürlichen Mutterschaft“ (Huber 1920, S. 42), die "intuitiv ahnende, mütterliche Kindergärtnerin" (Derschau 1987, S. 76) waren die geltenden Paradigmen bis weit in die 1960er Jahre. Diesbezüglich berief man sich auf große Namen aus der Geschichte der Pädagogik, wie Theodor Fliedner, Johann Oberlin, Friedrich Fröbel oder Maria Montessori.

„Die Sorge für das Kind ist gewiß vor allem Sache der Frau; darum haben auch Oberlin und Fliedner sich hier an die Frauen gewandt und sie in den Dienst gerufen... Die Frau ist hier in ganz besonderer Weise angesprochen auf ihre Mütterlichkeit. Mütterlich sein heißt, zu dem Wehrlosen und Bedürftigen stehen, dem der sich selbst nicht helfen kann. So verstanden, fällt die Mütterlichkeit nicht einfach zusammen mit der persönlichen Mutterschaft“ (Paulsen 1958, S. 5).
In dem hochangesehenen Fachbuch der 1960 und 1970er Jahre „Die sozialpädagogische Arbeit der Kindergärtnerin“ ist über die „mütterliche Führung“ nachzulesen:

„Auch im Kindergarten braucht das Kind eine Führungsweise, der das Wesentliche einer guten mütterlichen Führung, nämlich eine erfahrbare und belastbare Liebe, zu eigen ist... Das Kind des Kindergartenalters ist einer mütterlichen Führung keineswegs entwachsen, es bedarf auch ihrer im Kindergarten. So sollte denn auch die Kindergärtnerin nichts anderes sein wollen, als ‚eine mütterliche Kraft‘, wie Maria Montessori sagt, eine ‚Kindermutter‘, wie es F.W.A. Fröbel ausdrückt“ (Schmaus/Schörl 1964, S. 40).
Verhältnismäßig unbekannt ist, dass Friedrich Fröbel, der 1840 in (heute: Bad) Blankenburg den Kindergarten „stiftete“, für seine Einrichtung nicht nur junge Frauen tätig sehen wollte. Er befürwortete auch den frühpädagogischen Einsatz von „Jünglingen“. Diese sollten aber nicht beliebige junge Männer sein, „sondern solche, die bereits ein Lehrerseminar oder ein Theologiestudium absolviert“ (Konrad 2016, S. 21) hatten. Doch letztlich setzte sich die „männliche Kraft“ in den vorschulischen Einrichtungen nicht durch (vgl. ebd., S. 22 ff.). Der Kindergarten avancierte zur Domäne des weiblichen Geschlechts. Dieser Sachverhalt beeinflusste die Feminisierung der Kleinkindererziehung, und das bis auf den heutigen Tag. So waren im Jahr 2015 nur 2,3% des Erziehungspersonals in den Kindergärten (heute Kitas) männlichen Geschlechts (vgl. Berger 2016, S. 179).

Insbesondere christliche, insbesondere katholische Schwesterngemeinschaften zeigten ein Interesse an der Gründung von Ausbildungsstätten, zumal viele ihrer Mitglieder in Kleinkinderschulen / Bewahranstalten arbeiteten. Allgemein lag die Fürsorge und Erziehung von Kindern in dem Zuständigkeitsbereich von Klosterfrauen und Diakonissinnen, bis weit in die jüngste Vergangenheit hinein. Mit Beginn der Weimarer Republik existierten in Bayern zehn Kindergärtnerinnenseminare. Davon standen acht unter klösterlicher und (nur) zwei Ausbildungsstätten in evangelischer (diakonischer) Trägerschaft.

Das Königreich Preußen erließ 1908 im Rahmen einer Reform des höheren Mädchenschulwesens die erste staatliche Regelung für das Fach „Kindergarten-Unterweisung“ in den Frauenschulklassen des Lyzeums und damit die Sicherung professioneller Mindeststandards der Berufsausbildung. In Bayern erfolgten die ersten staatlichen Erlasse über Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer, Lehrplan und Prüfungsordnungen um 1910. Die konfessionell gebundenen Seminare, allen voran die evangelischen, wehrten sich entschieden gegen staatlich verordnete Richtlinien:

„Die Eigenschaften, welche bei einer guten Erzieherin und Lehrerin noch nicht vorschulpflichtiger Kinder gesucht werden sollten, liegen mehr in ihrem Gemüte, ihrem Takte, in ihrer ganzen Persönlichkeit als in ihrem Wissen und Können, so daß sich also die eigentliche Befähigung einer gewöhnlichen Prüfung entzieht. Außerdem kommt in Betracht, daß es bedenklich sein würde, die Genehmigung zur Errichtung von Anstalten der bezeichneten Art von Ablegung einer Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission abhängig zu machen... Heute, in der Zeit der staatlichen Examina, wo ja besonders die Einsicht hervorgehoben ist, haben sie ihre besondere Aufgabe noch dadurch, daß sie neben der Einsicht die Mütterlichkeit und die Erziehung zu ihr garantieren und sicherstellen. Denn die Vorbildung zu einer rechten ‚Kindertante‘ ist mit einem Kursus auf einem Seminar und einem wohlbestandenen staatlich anerkannten Examen noch lange nicht gesichert“.

Folgend wird die Entwicklung der professionellen Ausbildung für den Vorschulbereich am Beispiel Bayern aufgezeigt. Dabei werden nicht alle gegenwärtig (2017) existierenden Ausbildungsstätten näher dargestellt (bzw. erwähnt). Nur diejenigen der sich heute nennenden Fachakademien für Sozialpädagogik werden berücksichtig, die auf eine 50jährige Geschichte zurückblicken (hätten) können. Die Ausbildung verlief, trotz anfänglich fehlender staatlicher Regularien, in verhältnismäßig gleichen Bahnen. Darum werden bei der Darstellung einzelner Seminare unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, die durchaus für alle Ausbildungsstätten zutreffend sind. Die Dokumente belegen, dass sich die im Aufbau befindenden Seminare, unabhängig von der Trägerschaft, gegenseitig über Lehrpläne, Kosten, Aufnahmebedingungen u.dgl.m. austauschten. Auch erfolgten gegenseitige Visitationen der SchulleiterInnen, um vor Ort anstehende Fragen wie Prüfungsverordnungen, Aufnahmebedingungen, Finanzierungen etc. zu besprechen bzw. abzuklären. Letztlich sicherte die staatliche Anerkennung eine bayernweite konforme Ausbildungssituation. (Anmerkung: Nicht ausgewiesene Zitate beruhen auf im „Ida-Seele-Archiv“ archivierten Dokumenten (u.a. Schulbroschüren/-prospekten, Unterrichtsheften, Festschriften, diversen Schulordner/-akten, (Fach-)Zeitschriften))



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