Flüchtlingskinder und ihre Förderung in KiTa und Tagespflege

Rechtsexpertise im Auftrag des DJI

Etwa die Hälfte der minderjährigen Asylbewerber/innen sind Kinder vor dem Schuleintrittsalter. Für diese Gruppe stellt die Nutzung frühkindlicher Bildungsangebote eine wichtige Integrationschance dar. Ein Kita-Besuch bietet ein kindgerechtes Umfeld, fördert Kontakte zu einheimischen Kindern und kann ein Stück weit Normalität, Zugehörigkeit und Struktur im Alltag herstellen sowie den Kindern das Erlernen der deutschen Sprache erleichtern.

Auch ihre Eltern werden durch Kindertageseinrichtungen in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt und erhalten die Möglichkeit, Angebote wie Sprachkurse oder Ausbildungen wahrzunehmen, während die Kinder betreut werden. Nach dem stark gestiegenen Zuzug von Flüchtlingskindern in jüngster Zeit ist die Frage nach ihrem Kita-Zugang zu einem zunehmend relevanten Thema der Fachpolitik und -praxis geworden, das nicht mehr nur einzelne Kommunen und Kindertageseinrichtungen betrifft.


Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gilt auch für Flüchtlinge


Für Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, besteht seit 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Kinder. Allerdings fehlt bislang eine rechtliche Klärung der Frage, ab welchem Zeitpunkt geflüchtete Kinder diesen Rechtsanspruch haben und inwiefern er an einen bestimmten Aufenthaltsstatus gekoppelt ist. Ebenso steht eine Prüfung aus, ob einzelne Zugangsregelungen Hürden für Eltern von Flüchtlingskindern darstellen, die sich aus deren spezifischer Lebens- und Wohnsituation ergeben.
Um diese Fragen aus juristischer Sicht zu beantworten, hat das Deutsche Jugendinstitut im Rahmen der Nationalen Bildungsberichterstattung die unten zum Download angebotene Rechtsexpertise in Auftrag gegeben. Dr. Thomas Meysen, Janna Beckmann und Nerea González Méndez de Vigo vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) setzen sich in der Expertise mit den Rechtsgrundlagen auseinander, die einen Zugang von Flüchtlingskindern zu Angeboten der Kindertagesbetreuung begründen. Darüber hinaus thematisieren sie, welche (zusätzlichen) Zugangsmöglichkeiten und - barrieren für Flüchtlingskinder bei der Nutzung frühkindlicher Bildungsangebote bestehen. Ein besonderes Augenmerk wird auf mögliche indirekte Diskriminierungsmechanismen gelegt, die verhindern, dass Flüchtlingskinder den gleichen Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten wie einheimische Kinder.




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