Qualitätsmerkmale in der Kindertagespflege

Theoretische und empirische Analysen sowie steuerungsrelevante Konsequenzen

Hintergrund

Nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr und dem entsprechenden quantitativen Ausbau kommt nun die Qualitätsentwicklung in den Fokus. Im November 2014 haben sich so die Bundesfamilienministerin und die zuständigen Fachministerinnen und Fachminister der Länder im Rahmen einer Konferenz zur frühen Bildung auf einen Prozess zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsziele in der Kindertagesbetreuung geeinigt. Hierzu wurde ein gemeinsames Communiqué unterzeichnet. Dieser Qualitätsprozess soll unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und im Dialog mit den Verbänden und Organisationen erfolgen.

Im Rahmen dieses Prozesses hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fünf Expertisen zu zentralen Qualitätsthemen gefördert, die von Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft erarbeitet wurden. Die Expertinnen und Experten leiteten Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in unterschiedlichen Bereichen der Kindertagesbetreuung ab – von der Fachkraft-Kind-Relation über die Leitungsfunktionen in KiTas bis zum Raum und. Die Expertisen basieren auf einer Analyse der aktuellen Situation anhand empirischempirisch|||||Empirie bezeichnet wissenschaftlich durchgeführte Untersuchungen und Erhebung, die gezielt und systematisch im Forschungsfeld oder im Labor durchgeführt werden. Empirische Forschungen können durch verschiedene Methoden praktisch angewendet werden.er Daten und der vorhandenen (rechtlichen) Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene (Ist-Zustand) sowie der Definition von wissenschaftlich begründeten und empirisch abgesicherten Qualitätsstandards (Soll-Zustand). Der Vergleich von Ist- und Soll-Zustand erlaubt die Bestimmung steuerungsrelevanter Konsequenzen für die einzelnen Bereiche. Damit sollen die Expertisen einen Impuls und wissenschaftlichen Beitrag für die Debatte rund um das Thema Qualität in der Kindertagesbetreuung geben.

Qualität für alleDie fünf verschiedenen Expertisen sind in dem Sammelband „Qualität für alle. Wissenschaftlich begründete Standards in der Kindertagesbetreuung" im Herder-Verlag erschienen.

Mit freundlicher Genehmigung des Verlages und des BMFSFJ präsentieren wir Ihnen hier die zentralen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Expertise zu "Identifikation struktureller Qualitätsmerkmale in der Kindertagespflege. Theoretische und empirische Analysen, steuerungsrelevante Konsequenzen" von Susanne Viernickel.

 

Zusammenfassung

Die vorliegende Expertise beschreibt und analysiert theoretische und empirische Erkenntnisse dazu, wie das System der Kindertagespflege in Deutschland aktuell im Hinblick auf Inanspruchnahmemuster, gesetzliche Grundlagen, den Verfachlichungs bzw. Verberuflichungsgrad, die Qualifikation und Motivation der dort tätigen Personen, die Finanzierung u.a.m. aufgestellt ist und wie gute pädagogische Qualität in der Kindertagespflege strukturell gesteuert und abgesichert werden kann.


Analog zum Auftrag von Kindertageseinrichtungen hat auch die KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  laut §§ 22ff. SGB VIII einen umfassenden Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Ihnen obliegt neben der Gewährleistung kindlichen Wohlbefindens und kindlich er Entwicklungsförderung auch, Familien bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Quantitativ spielt die Kindertagespflege im Vergleich zu Kindertageseinrichtungen zwar eine untergeordnete, aber keineswegs marginale Rolle. 2014 wurden 147.507 Kinder in Kindertagespflege betreut – so viele wie niemals zuvor (Statistisches Bundesamt, 2014).

 

Vergleichbare Qualitätsstandards trotz spezifischer Bedinungen erforderlich


Kindertagespflege unterliegt spezifischen Bedingungen, die sich von denen für Kindertageseinrichtungen unterscheiden, und weist ein charakteristisches Angebotsprofil auf. Dennoch muss sie grundsätzlich vergleichbaren Qualitätsansprüchen genügen. Empfehlungen müssen dieses Spannungsfeld insofern berücksichtigen, als eine einfache Übertragung fachlicher Standards, wie sie an Kindertageseinrichtungen angelegt werden, auf Kindertagespflege nicht umstandslos erfolgen kann und sollte.


Alle Bundesländer regulieren bestimmte strukturelle Parameter für die Kindertagespflege, jedoch in sehr heterogener Art und Weise und in unterschiedlichem Ausmaß. Die Analyse der vorliegenden empirischen Studien zu Auswirkungen struktureller Bedingungen auf die pädagogische Qualität zeigt, dass Regelungen einzelner Bundesländer als sinnvolle Benchmarks für möglicherweise zu etablierende bundesweite Standards angesehen werden können.


Zugangsmöglichkeiten zu und Inanspruchnahmemuster von Kindertagespflege werden durch mehrere Faktoren beeinflusst, u.a. durch den mütterlichen Erwerbsstatus, das Bildungsniveau, die sozioökonomische Lage und die Kinderzahl. Vor diesem Hintergrund müssen Anstrengungen auch dahingehend unternommen werden, Tagespflegeplätze so vorzuhalten und auszugestalten, dass sie für alle Kinder und Familien erreichbar sind und als geeignete und attraktive Alternative zur reinen Familienbetreuung oder zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen wahrgenommen werden können.


Die ersten Lebensjahre sind durch schnelle und vielfältige Entwicklungs- und Bildungsprozesse gekennzeichnet, die sowohl von dem Individuum als auch von der es umgebenden sozialen und materiellen Umwelt beeinflusst werden. In diesen Prozessen übernehmen Kindertagespflegepersonen mehrere miteinander zusammenhängende, aber dennoch zu differenzierende Funktionen: als Beziehungspartner/in, als Ko-Konstrukteur/in sprachlicher und kultureller Bedeutungen und Wissensbestände sowie als Arrangeur/in der Kindertagespflegestelle als Bildungsraum, der Eigenaktivität und forschendes Lernen ermöglicht und befördert.


Angesichts der Bedeutung, die frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindertagespflege aufgrund des quantitativen Ausbaus, aber auch aufgrund der besonders starken Beeinflussbarkeit von Bildungsverläufen und der psychischen wie kognitiven Entwicklung in den ersten Lebensjahren zukommt, ist die qualitative Weiterentwicklung und ProfessionalisierungProfessionalisierung|||||Eine Professionalisierung findet im weiteren Sinne statt wenn die Entwicklung einer privat oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit zu einem  Beruf wird. Im Rahmen der Professionalisierung werden häufig Qualitätsverbesserungen und Standardisierungen erreicht. Professionalisierung bedeutet auch die Entwicklung eines Berufs zu einer Profession, darunter wird meist ein akademischer Beruf mit hohem Prestige und Anerkennung verstanden.   von Strukturen, Personal und Angeboten in der Kindertagespflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung.

 

Kindertagespflege differenziert sich zunehmend aus


Kindertagespflege differenziert sich zunehmend aus; aktuell ist ca. jede vierte Tagespflegeperson außerhalb ihrer eigenen Wohnung tätig. Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Tagespflegepersonen nehmen zu. Während der bundesgesetzliche Rahmen eine Höchstanzahl der gleichzeitig betreuten Kinder durch eine Kindertagespflegeperson von fünf vorsieht, entfielen im Jahr 2014 im Bundesdurchschnitt altersübergreifend nur insgesamt 3,3 Kinder auf eine tätige Tagespflegeperson (vgl. Statistisches Bundesamt, 2014).


Die Qualifikation von Tagespflegepersonen hat sich im Zuge der Ausbau- und Professionalisierungsbemühungen kontinuierlich verbessert. Eine wichtige Funktion hat hierbei das 160-Stunden-Curriculum des Deutschen Jugendinstituts. 2014 verfügten rund 69 % der Tagespflegepersonen über eine entsprechende Qualifikation (Autorengruppe Fachkräftebarometer, 2014).


Die Höhe der Vergütung in der Kindertagespflege wird anhand von verschiedenen Leistungskriterien sehr heterogen berechnet und bemessen. Stundensätze von Tagespflegepersonen setzen sich entweder ausschließlich aus Beiträgen des Jugendamtes zusammen oder werden sowohl vom Jugendamt als auch von den Eltern bzw. von Jugendamt, Eltern und dem Träger finanziert. Nach Sell & Kukula (2013) liegt der Stundensatz im Mittel für eine Tagespflegeperson mit mindestens einer 160-Stunden-Qualifizierung bei 3,55 € je Kind im Alter bis zu drei Jahren und bei 3,50 € je Stunde und Kind für eine Betreuung eines Kindes über drei Jahren. In den neuen Bundesländern werden deutlich geringere Vergütungen gezahlt als in den alten Bundesländern.


Aktuell arbeitet die überwiegende Mehrheit der Tagespflegepersonen selbstständig, obwohl eine Festanstellung für viele Tagespflegepersonen attraktiv ist. Entsprechende Modelle werden seit 2012 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ2) gefördert. Sie sind in ihren Implikationen für das aufzubringende Finanzvolumen, die Rechtsstellung der Tagespflegeperson und deren finanzieller Absicherung weiter zu diskutieren.


Fachberatung in der Kindertagespflege ist ein gesetzlich verankertes wichtiges Unterstützungssystem, dessen Qualität und Inanspruchnahme jedoch noch ausbaufähig ist. Weiterbildungsanbieter, Interessensgemeinschaften und Kindertagespflegevereine stellen weitere Säulen des Unterstützungssystems dar.

 

Aspekte der Struktur- und Prozess-Qualität


Die strukturellen Bedingungen in der Kindertagespflege haben einen Einfluss auf die Angebotsqualität und die Qualität der Interaktionsgestaltung. Dabei ist ein Bündel von Merkmalen in den Blick zu nehmen. Entscheidende Merkmale sind das formale Qualifikationsniveau und die einschlägige fachliche Qualifikation der Tagespflegeperson, der Tagespflegeperson-Kind-Schlüssel bzw. die Tagespflegeperson-Kind-Relation und die bewusste Entscheidung für diese berufliche Tätigkeit («intentionality»), die wiederum mit bestimmten strukturellen Parametern verbunden ist. Auch Lizenzierungsverpflichtungen, wie in Deutschland die Erfüllung bestimmter Kriterien vor Erteilung der Pflegeerlaubnis, wirken sich bei geeigneter Auswahl der Kriterien positiv
auf die pädagogische Qualität aus.


Die Befunde zu Zusammenhängen zwischen Tagespflegeperson-Kind-Relationen, Gruppengrößen und pädagogischer Prozessqualität sind in der Kindertagespflege weniger eindeutig als in Kindertageseinrichtungen, was intervenierenden Effekten der Qualifikation und Professionalisierung des Personals zugeschrieben wird, die bei Tagespflegepersonen, die eher mehr Kinder betreuen, eher höher ausfällt. Bei generell eher günstigen Relationen scheint die Qualifikation des Personals ausschlaggebender für die Prozessqualität als das zahlenmäßige Verhältnis von Tagespflegeperson und Kindern zu sein.


Tatsächlich erwiesen sich das formale Qualifikationsniveau und vor allem eine einschlägige frühpädagogische Qualifikation als besonders bedeutsam für verschiedene Aspekte der Prozessqualität, wie den Anregungsgehalt des Tagespflegesettings und die Interaktionsqualität (Wärme, Feinfühligkeit). Sowohl die globale Prozessqualität als auch das Wissen und die pädagogischen Einstellungen von Tagespflegepersonen scheinen auch über gezielte Fortbildungsmaßnahmen positiv beeinflussbar zu sein. Auch gibt es, wenn auch schwächere, empirische Hinweise auf (nicht immer nachhaltige) Effekte auf der konkreten Handlungsebene.


Pädagogische Orientierungen der Kindertagespflegeperson beeinflussen ihr Erziehungsverhalten und die pädagogische Qualität in den Kindertagespflegestellen. Es finden sich Zusammenhänge zwischen stärker kindorientierten und weniger autoritären pädagogischen Überzeugungen, einem positiven Erziehungsverhalten und der Gestaltung einer bildungsanregenden Umwelt. Ein Konstrukt, das die spezifische Einstellung zur Tätigkeit als Tagespflegeperson, das Interesse an fachlichen Inhalten und kindlicher Entwicklung und die Identifikation mit Kindertagespflege als Beruf umfasst und als Intentionalität («intentionality») bezeichnet wird, erscheint geeignet, einen bedeutsamen Anteil der Varianz in der Qualität der pädagogischen Prozesse bzw. den professionellen Umgang mit den betreuten Kindern erklären zu können. Intentionalität ist vermutlich über mehrere einander ergänzende Wege zu befördern: zum einen über eine Verberuflichung des Arbeitsfeldes, die vor allem durch die Veränderung struktureller Rahmenbedingungen erreicht werden kann. Hier erscheinen vor allem Veränderungen in der Vergütungsstruktur und -systematik und in den Anstellungsmodellen als aussichtsreich. Weitere wichtige «Stellschrauben» zur Festigung und Ausweitung von Intentionalität sind angehobene formale Qualifikationsanforderungen und schließlich das Hinarbeiten auf eine entsprechende «Bewusstseinsbildung», wie sie durch die Thematisierung der professionellen Rolle bzw. des professionellen Selbstbildes in Aus- und Weiterbildung sowie durch die Schaffung von Möglichkeiten zur Vernetzung und zum kollegialen Austausch befördert werden könnte.


Zu weiteren strukturellen Faktoren, die die Situation in der Kindertagespflege charakterisieren, wie Bezahlung und die Berücksichtigung mittelbarer pädagogischer Arbeitsaufgaben, finden sich kaum empirische Untersuchungen. Bisher gibt es wenig Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen besserem Verdienst und höherer pädagogischer Qualität oder der Weiterbildungsbereitschaft der Tagespflegepersonen.


Im Kindertagespflegesystem existieren aktuell praktisch keine Anreize, Qualität systematisch – über den geforderten Minimalstandard hinaus – zu verbessern. Ein hohes Risiko für eine geringe oder sogar unzureichende pädagogische Qualität besteht, wenn folgende Faktoren zusammentreffen: fehlende Lizenzierung, Betreuung von mehr als 12 Kindern, weniger als zwei Jahre Erfahrung als Tagespflegeperson, keine kindertagespflegespezifische Qualifikation bzw. entsprechende Fort- und Weiterbildung und ein geringes formales Ausbildungsniveau.

 

Aus den Analysen ergeben sich die folgenden Empfehlungen:

 

  • Für die Kindertagespflege wird die Ausweisung einer Tagespflegeperson-Kind-Relation empfohlen.
  • Empfohlen wird die Anwendung eines Punktesystems, das sowohl die Gesamtanzahl der zu betreuenden Kinder und ihren Betreuungsumfang als auch die Altersstruktur und besondere Bedürfnislagen und Teilhabevoraussetzungen berücksichtigt. Der zu erfüllende Standard liegt dabei bei einer Höchstanzahl von fünf gleichzeitig betreuten Kindern pro Tagespflegeperson und einer nicht zu überschreitenden Punktsumme von 120 Punkten.
  • Bei Zusammenschlüssen von mehreren Tagespflegepersonen ist eine Kinderanzahl von 10 Kindern, die gleichzeitig betreut werden, zu keinem Zeitpunkt zu überschreiten.
  • Das Punktesystem bildet gleichzeitig eine der zentralen Elemente einer leistungsorientierten Vergütungssystematik.
  • Die Qualifizierung über 300 Unterrichtsstunden im Rahmen eines kompetenzorientierten Curriculums (Kerl-Wienecke et al., 2013), wie es aktuell mit dem Qualifizierungshandbuch vom Deutschen Jugendinstitut erarbeitet wird, ist als bundesweiter Mindeststandard zu etablieren. Die Qualifizierung über 160 Unterrichtsstunden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts bzw. einem vergleichbaren Ausbildungskonzept ermöglicht die Tätigkeit als Tagespflegeperson in einer zu definierenden Übergangszeit.
  • Personen mit einer anerkannten sozialpädagogischen, pädagogischen oder psychologischen Berufsausbildung / einem entsprechenden einschlägigen Studienabschluss müssen lediglich eine Grundqualifizierung zu rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Spezifika in der Kindertagespflege absolvieren.
  • Tätigkeitsbegleitende Fortbildungen sollten in einem festzulegenden Umfang (12-24 Stunden jährlich) verpflichtend wahrzunehmen sein.
  • Mittelfristig sollte Tagespflegepersonen die Möglichkeit eröffnet werden, auf Basis der kompetenzorientierten Qualifizierung, kontinuierlicher Weiterbildung und dem Nachweis reflektierter Kindertagespflegepraxis einen anerkannten sozialpädagogischen Abschluss zu erlangen. Hierbei ist auch die Entwicklung eines neuen anerkannten Berufsbildes zu erwägen.
  • Der Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege für Tagespflegepersonen und Personensorgeberechtigte sowie Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen ist auch landesgesetzlich zu verankern.
  • Die Qualifikation von Fachberater/innen ist verbindlich zu regeln. Voraussetzung sollten ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Praxiserfahrung im sozialpädagogischen Bereich sein.
  • Kompetenzen und Aufgaben sind transparent durch Anforderungsprofile oder Arbeitsplatzbeschreibungen darzulegen.
  • Fachberater/innen erhalten regelmäßig die Möglichkeit zur Fortbildung und, wenn notwendig, zur Supervision; insbesondere sind fachliche, beraterische und persönlichkeitsseitige Kompetenzen auszubilden.
  • Angebote, die im Kontext der Fachberatung für die Kindertagespflege flächendeckend und verbindlich zur Verfügung stehen, sollten umfassen: Verfügbarkeit einer telefonischen Beratung; regelmäßige Gruppentreffen zwischen Fachberater/innen und Tagespflegepersonen; regelmäßige Besuche in den Kindertagespflegestellen mit direktem Feedback und konkreten Hilfen und Unterstützung; Möglichkeit der Inanspruchnahme einer formalen Qualitätsüberprüfung.
  • Um dieses Angebots- und Qualitätsprofil abzusichern, sollte die Anzahl von Betreuungsverhältnissen pro Fachberater/in verbindlich geregelt werden. Ein/e Fachberater/in sollte für nicht mehr als 40 Betreuungsverhältnisse (betreute Kinder) zuständig sein.
  • Vertretungsregelungen und -praxen, die die Bindungsbedürfnisse und Entwicklungsspezifika junger Kinder berücksichtigen, sind verbindlich zu etablieren. Die Verantwortung hierfür verbleibt beim öffentlichen Jugendhilfeträger.
  • Neben der selbstständigen Form der Kindertagespflege sollte die Möglichkeit einer Festanstellung regelmäßig zur Verfügung stehen. Der Anstellungsträger ist das Jugendamt bzw. die Kommune oder ein freier Träger.
  • Auf eine bundesweit vergleichbare Systematik zur leistungsorientierten Vergütung von Tagespflegepersonen unter Beibehaltung der Möglichkeit, eine Anpassung von Vergütungshöhen z.B. an die regional unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten bzw. das herrschende Tarifgefüge vorzunehmen, sollte hingearbeitet werden. Die Vergütung muss ein existenzsicherndes Niveau erreichen. Ein Teil der Vergütung ist als Sockelbetrag – unabhängig von der Anzahl und den Betreuungsstunden der betreuten Kinder – zu gewähren.
  • Verbindliche Regelungen für Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie für die Inanspruchnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungszeiten sind zu etablieren.
  • Die Vergütung richtet sich nicht nur nach der reinen Anwesenheitszeit der Kinder, sondern berücksichtigt darüber hinaus einen angemessenen Ansatz für die Erbringung sogenannter mittelbarer pädagogischer Arbeit. Dieser ist in seinem Umfang bisher empirisch nicht zu unterlegen; entsprechende Studien sollten beauftragt werden.
  • Die Kompensation von entstehenden Sachkosten ist durch eine Vollkostenübernahme bei Kindertagespflege in angemieteten Räumen bzw. durch eine angemessene und regelmäßig zu überprüfende Pauschalierung vorzunehmen.
  • Die gesetzlichen Regelungen zur (anteiligen) Übernahme bzw. Refinanzierung der Beiträge zur Unfall-, Kranken-, Pflege- und Altersversicherung sind beizubehalten und bundesweit einheitliche Regelungen zur Gestaltung der Arbeitslosenversicherung zu etablieren.

 



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