Perspektiven der ErzieherInnenausbildung

Ausbildungsmodelle und ihre Finanzierung

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Rolle der praktischen Ausbildung und die Frage der Ausbildungsvergütung
  2. Die Finanzierung der Ausbildung von QuereinsteigerInnen durch die Bundesagentur
  3. Fazit

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Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland 16 Bundesländer. Und jedes Bundesland hat seine eigenen Lösungen für die Ausbildung, weil Bildung laut Grundgesetz Sache der Länder ist. Von daher weiß eigentlich niemand alles über die Erzieherinnenausbildung in Deutschland.

Auf die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung können wir hier nicht eingehen. Sie sind hier abrufbar.

Die wichtigsten Modelle für die ErzieherInnenausbildung sind:

  1. Die dreijährige Ausbildung, in der zwei Jahre an der Fachschule (in Bayern: Fachakademie) und im Anschluss ein Jahr im Berufspraktikum verbracht werden (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz).  Dabei zahlen die Träger den Auszubildenden während des Berufspraktikums ein Gehalt und die PraktikantInnen werden anteilig auf den Stellenschlüssel angerechnet, d.h. die Kosten werden von der Kommune übernommen. Während der ersten zwei Schuljahre müssen sich die Auszubildenden selbst finanzieren, es sei denn, es handelt sich um UmschülerInnen/QuereinsteigerInnen, die von der Bundesagentur finanziert werden. Die SchülerInnen können Bafög beantragen.
  2. Die dreijährige Ausbildung mit integrierten Praktika. In den Bundesländern mit in die Schulzeit integrierten Praktika sind die Praktika Teil der Schulbildung und finden während der gesamten Ausbildung statt. Sie werden nicht bezahlt. Hier müssen Schülerinnen und Schüler drei Jahre lang ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren, wobei die Bedürftigeren Bafög oder auch – je nach Voraussetzungen - Meister-Bafög beantragen können. Bei den zu erwartenden Gehältern ist es jedoch nicht gerade verführerisch, sich von vorneherein mit späteren Kreditrückzahlungen zu belasten.
  3. Die berufsbegleitende Ausbildung. Sie ermöglicht den SchülerInnen, ein Einkommen während der Ausbildung zu erzielen.
  4. Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Ausbildung von QuereinsteigerInnen.