Fachschulen für Sozialpädagogik

Fachschulen für Sozialpädagogik werden auf Grund ihrer historischen Entstehungsbedingungen sowohl von Kommunen bzw. Landkreisen als auch von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden betrieben und sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Teilweise sind sie wie die Fachakademie in Bayern eigenständig organisiert, oder sie sind ein Bildungsgang im Rahmen von beruflichen Schulen bzw. Berufskollegs.
Erst ab 2003 hat sich in den meisten deutschen Bundesländern die Fachschule für Sozialpädagogik zu einer Fachschule nach Bundesrecht entwickelt, weil weitgehend entweder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Fachhochschulreife als Eingangsvoraussetzung gefordert wird. Eine Ausnahme bildet der Ausbildungsgang Erzieher plus Abitur im Rahmen des Beruflichen Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen, der nur mit Fachoberschulreife mit Qualifikation besucht werden kann. Die Fachschulen für Sozialpädagogik sind somit in vielen Bundesländern dem Tertiärbereich, aber auch teilweise noch dem Sekundarstufenbereich II zugeordnet. In diesen Fällen wird berufliche Bildung und allgemeine Bildung miteinander verknüpft, so dass neben der staatlichen Anerkennung als Erzieherin auch die Fachhochschulreife erworben werden kann.
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei, beim Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife vier Jahre. Ein Ausbildungsjahr wird entweder als Berufspraktikum nach dem zweijährigen Fachschulbesuch gestaltet oder in mehreren kurzen Praktika mit insgesamt einem Jahr Dauer in die Ausbildung integriert.
In den ersten Ausbildungsjahren haben die sozialpädagogischen Fachkräfte in Ausbildung den Status als Studierende bzw. Schüler. Diesen Status nehmen sie auch während der Blockpraktika in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wie Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendeinrichtungen, Horten, Einrichtungen, die Hilfen zur Erziehung gewähren, aber auch in sonderpädagogischen Einrichtungen ein.
Mit Hilfe der Lernfelddidaktik sollen Lernsituationen konstruiert werden, die einzelnen Lernfeldern (Kommunikation und Gesellschaft, Sozialpädagogische Theorie und Praxis, Musisch-kreative Gestaltung, Ökologie und Gesundheit, Organisation, Recht und Verwaltung sowie Religion/Ethik) zugeordnet und nach dem Recht der Bundesländer auszugestalten sind. Die Ausbildung ist meist als Breitbandausbildung konzipiert mit der Folge, dass nach der staatlichen Anerkennung eine berufliche Weiterbildung erforderlich wird, um die spezifischen Anforderungen im jeweiligen beruflichen Handlungsfeld professionell bewältigen zu können. Durch die neuen Bachelorstudiengänge an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen, die spezialisiert für den Gruppendienst in Tageseinrichtungen für Kinder ausbilden, haben die Fachschulen für Sozialpädagogik neuerdings Konkurrenz bekommen.

 


Literatur

  • Netz, T. (1998): Erzieherinnen auf dem Weg zur Professionalität. Frankfurt.
  • Pasternack, P. / Schulze, H. (2010): Die frühpädagogische Ausbildungslandschaft. Wittenberg.
     

 

Copyright-Hinweis:
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. © 2011 Verlag Julius Klinkhardt. Quelle: Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft (KLE), hg. v. Klaus-Peter Horn, Heidemarie Kemnitz, Winfried Marotzki und Uwe Sandfuchs. Stuttgart, Klinkhardt/UTB 2011, ISBN 978-3-8252-8468-8. Nutzung mit freundlicher Genehmigung des Verlags. Das komplette Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft erhalten Sie im UTB-Online-Shop (Link s.u.)