Aktionsrat Bildung: Gutachten zur Professionalisierung in der Frühpädagogik

Qualifikationsniveau und -bedingungen des Personals in Kindertagesstätten

In seinem neuen Gutachten zur „ProfessionalisierungProfessionalisierung|||||Eine Professionalisierung findet im weiteren Sinne statt wenn die Entwicklung einer privat oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit zu einem  Beruf wird. Im Rahmen der Professionalisierung werden häufig Qualitätsverbesserungen und Standardisierungen erreicht. Professionalisierung bedeutet auch die Entwicklung eines Berufs zu einer Profession, darunter wird meist ein akademischer Beruf mit hohem Prestige und Anerkennung verstanden.   in der Frühpädagogik kommt der „Aktionsrat Bildung“ zu dem Schluss, dass deutsche Kindertagesstätten „pädagogisch nur Mittelmaß“ seien. Zugleich unterstreicht er, dass hier „das entscheidende Fundament für zukünftige Bildungskarrieren gelegt werde. Entscheidend dafür seien „eine gute Qualität der Bildungsangebote und der Zugang aller Kinder zu vielfältigen Lerninhalten. Eine „Schlüsselrolle“ spiele hierbei das pädagogische Fachpersonal und dies benötige „alle gebotene Unterstützung, um seiner Rolle in der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit in Kindertagesstätten bestmöglich gerecht werden zu können.“ Deshalb fordert der Aktionsrat auch einen „Quantensprung“ bei der Qualifizierung des frühpädagogischen Personals und die Entwicklung eines „koordinierten Gesamtkonzeptes für die Aus-, Weiter- und Fortbildung“ sowie eine höhere Bezahlung. Insgesamt müssten die Investitionen in den frühkindlichen Bereich erhöht werden. Der Aktionsrat Bildung ist ein Gremium renommierter Bildungsforscher, das von der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2005 gegründet wurde. Vorsitzender ist Dieter Lenzen, Präsident der Hamburger Universität.


 

Folgende zentrale Empfehlungen gibt der Aktionsrat Bildung:

 

  • Es sollte ein koordiniertes Gesamtkonzept für die Aus-, Weiter- und Fortbildung des frühpädagogischen Fachpersonals auf verschiedenen Ausbildungsebenen hin zur weiteren Professionalisierung entwickelt werden. Die Entwicklung und Umsetzung eines solchen Gesamtkonzepts sollten auf der Ebene von Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbart werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sollte diesen Prozess unterstützen. Aufgrund der unzureichenden Forschungslage sollte die Umsetzung durch ein Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) begleitet werden.

 

  • Die Studiengänge an Hochschulen für das pädagogische Personal in der frühkindlichen Bildung sollten deutschlandweit vereinheitlicht und speziell auf die Arbeit in Kindertageseinrichtungen ausgerichtet werden. Dazu zählen neben der Förderung der Persönlichkeit der Kinder der produktive Umgang mit Bildungsplänen und die gezielte Förderung in spezifischen Bildungsbereichen. Weitere zentrale Inhalte sind eine frühe Sprachdiagnostik und Sprachförderung – vor allem auch für unter dreijährige Kinder –, der Umgang mit Mehrsprachigkeit, Heterogenität und inklusiver Erziehung, Bildung und Betreuung, die Weiterentwicklung der Einrichtungen zu Familienzentren und eine Verbesserung des Übergangs in die Grundschule. Die hochschulische Ausbildung soll vor allem für die Übernahme von Leitungsfunktionen im Sinne einer pädagogischen Führung qualifizieren.

 

  • Die Möglichkeiten von berufsbegleitenden Hochschulstudiengängen für bereits in Kindertageseinrichtungen tätige fachschulisch ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher sollte ausgeweitet werden.

 

  • Bis zum Jahr 2020 sollte in jeder Kindertageseinrichtung mindestens eine auf Hochschulebene einschlägig ausgebildete Fachkraft beschäftigt werden. Dazu müssten die bestehenden Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen verdoppelt bis verdreifacht werden.

 

  • Die Vergütung für die Absolventinnen und Absolventen der frühpädagogischen Hochschulstudiengänge sollte auf das Niveau der Vergütung für Absolventinnen und Absolventen vergleichbarer Studiengänge außerhalb des frühpädagogischen Bereichs angehoben werden.

 

  • In der fachschulischen Ausbildung sollte eine dezidierte Schwerpunktsetzung in der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit in Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden.

 

  • Fort- und Weiterbildungen des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen sollten verpflichtend sein. Darüber hinaus sollte ein systematisches und zertifiziertes Weiterbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher angelegt werden, um sie zu einem höheren Fachkräftestatus zu führen, ohne dass sie ein Hochschulstudium aufnehmen müssen. Dieses Weiterbildungsprogramm sollte in Verbindung mit den Hochschulen entwickelt und umgesetzt werden.

 

  • Auf Neueinstellungen von Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpfleger und Sozialassistentinnen bzw. Sozialassistenten sollte mittelfristig verzichtet werden.

 

  • Derzeit tätige Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sollten systematisch weiterqualifiziert werden. Personal, das in den frühpädagogischen Einrichtungen unterstützende Funktionen wahrnimmt, sollte zukünftig auf einem höheren formalen Niveau ausgebildet werden.

 

  • Die Forschungs- und Ausbildungsstrukturen an den Universitäten sollten ausgebaut werden, damit entsprechend wissenschaftlich qualifiziertes Personal an den Hochschulen, aber auch an den Fachschulen zur Verfügung steht.

 

  • Dazu muss die Anzahl der Professuren für Frühpädagogik wesentlich erhöht werden. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im frühpädagogischen Bereich wird als eine gesellschaftliche Aufgabe angesehen, bei der sich auch die Stiftungen engagieren sollten.
     

 

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