Ausbildungswege in Niedersachsen

Eine duale, gestufte Berufsausbildung führt in Niedersachsen zu verschiedenen Ausbildungsabschlüssen als SozialassistentIn oder ErzieherIn - bis hin zur Studiengangsberechtigung. Neben der theoretischen Ausbildung an Schulen erkennen die Rahmenbedingungen die Praxis als zweiten wichtigen Lernort an.

 

Die folgende Grafik zeigt den möglichen Ausbildungsweg zur/zum ErzieherIn in Niedersachsen:

In der Berufsfachschule SozialassistentIn können SchülerInnen, die bereits einen Realschulabschluss nachweisen können, zunächst als Zweitkraft, zur SozialassistentIn ausgebildet weren. Dafür müssen sie die erste und zweite Klasse der Berufsfachschule durchlaufen. Sie können mit dem Abschluss den erweiterten Sekundar-Abschluss I erwerben.

 

In der ebenfalls zweijährigen Fachschule Sozialpädagogik können die ausgebildeten SozialassistentInnen ihrem Abschluss zur ErzieherIn machen. Dabei erlangen sie bei Abschluss ihre Fachhochhschulreife, die das Studieren an Fachhochschulen und in speziellen Bachelor-Studiengängen ermöglicht.

 

Die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) und die ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) treffen die wesentlichen Regelungen für

  • die Aufnahme, Versetzung, Abschlüsse und Zeugnisse,
  • den Inhalt und Umfang des Unterrichts,
  • die Klassenbildung und
  • andere im berufsbildenden Schulwesen wichtige Sachgebiete.

 

Lernort Praxis

Neben dem Lernort Schule kommt dem berufsbezogenem Lernbereich, dem Lernort Praxis gleichermaßen Wichtigkeit zu. Die Ausbildung umfasst einen praktischen Ausbildungsteil von insgesamt 1440 Stunden in geeigenten sozialpädagogischen Einrichtungen. Dabei werden die SchülerInnen im Rahmen des Ausbildungsunterrichts von den Lehrenden in der Praxis besucht und begleitet.

In Kooperation mit den anleitenden Fachkräften in der Praxis sollen gemeinsam die Lernprozesse reflektiert und besprochen werden. Im Mittelpunkt steht laut Niedersächsischem Kultusministerium "die Beobachtung, Reflexion und Beurteilung des pädagogischen Handelns im Umgang mit den Kindern". Dies soll eine gelingende Theorie-Praxis-Verzahnung ermöglichen.

 

Kontakt zur Landesschulbehörde

 

Ansprechpartner der Landessschulbehörde für weitere Fragen:

  • Standort Osnabrück Tel.: 0541 / 314-465 (Herr Mühlenhoff)
  • Landesschulbehörde Lüneburg Tel.: 04131/ 15-2728 (Frau Starostzik)

 

Zum Weiterlesen:

Ausbildungsorte in Niedersachsen