Förderung von Regionalen Entwicklungsplänen und Qualifizierungsmaßnahmen

 

Die KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  ist als familiennahe und flexible Betreuungsform nicht mehr wegzudenken. Seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren im August 2013 ist sie neben den Kitas eine wichtige Säule der Kindertagesbetreuung in Deutschland – und für viele Familien eine attraktive und bedarfsgerechte Betreuungslösung.

In den letzten Jahren erlebte die Kindertagespflege einen enormen quantitativen und qualitativen Ausbau. Die Zahl der Tagespflegepersonen wuchs zwischen 2008 und 2014 um mehr als 20 Prozent von 36.400 auf 44.900. Gleichzeitig stieg die Anzahl der qualifizierten Tagesmütter und Tagesväter kontinuierlich an: 2008 waren 47 Prozent der Tagespflegepersonen nach dem fachlich geforderten Mindeststandard von 160 Unterrichtseinheiten qualifiziert, 2014 waren es bereits 75 Prozent. Zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege trug unter anderem das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderte Aktionsprogramm Kindertagespflege bei. Seit 2009 werden im Aktionsprogramm innovative Strategien zur Gewinnung und Vermittlung von Tages-pflegepersonen erprobt, die Qualifizierung der Tagespflegepersonen gefördert und die Infrastruktur sowie die Fachberatung ausgebaut.

 

Ziel: Qualitative Weiterentwicklung der Tagespflege in den Kommunen

Auch zukünftig soll die Kindertagespflege weiter gestärkt und qualitativ weiterentwickelt werden. Daher legt das BMFSFJ das Bundesprogramm Kindertagespflege auf, das im Januar 2016 starten wird und jährlich mit 7,5 Millionen Euro gefördert wird.

Eltern brauchen Betreuungslösungen, die den Bedürfnissen ihrer Kinder und den Anforderungen des Familienalltags am besten entsprechen. Gerade für Familien mit kleinen Kindern bietet das familiennahe und flexible Betreuungsangebot in der Kindertagespflege viele Vorteile. So sind 96 Prozent der Eltern, deren Kinder unter drei Jahren von einer Tagespflegeperson betreut werden, mit dieser Betreuungsform zufrieden.

Damit Familien die Wahl haben, müssen Kommunen gute Betreuungsangebote vorhalten, die Kinder optimal in ihrer Entwicklung fördern und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Das Bundesprogramm Kindertagespflege setzt daher neue Impulse für die (Weiter-)Entwicklung quali-tativer Standards in der Kindertagespflege. Damit unterstützt das BMFSFJ die mit den Ländern vereinbarten Ziele: Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wie auch die strukturellen Rahmenbedingungen werden verbessert.

Das Deutsche Jugendinstitut hat ein kompetenzorientiertes Qualifizierungshandbuch (QHB) mit 300 Unterrichtseinheiten erarbeitet, das Tagespflegepersonen besser auf ihre Tätigkeit vorbereitet und ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnet. Kommunen, die neue Tagespflegepersonen nach dem QHB qualifizieren oder bereits tätigen Tagespflegepersonen eine Weiterqualifizierung ermöglichen möchten, können Fördermittel über das Bundesprogramm Kindertagespflege beantragen.

 

Förderung einer Funktionsstelle für Regionale Entwicklungspläne

In einem regionalen Entwicklungsplan sollen die teilnehmenden Kommunen Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung des QHBs und zur Einbindung relevanter Akteure, insbesondere zur Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kitas, festgehalten werden. Zusätzlich sind durch die Kommunen mindestens zwei Handlungsfelder zur Weiterentwicklung der strukturellen Rahmenbedingungen in Kindertagespflege auszuwählen und im Programmverlauf umsetzen. Das Bundesprogramm Kindertagespflege fördert eine Funktionsstelle (max. 100 Prozent Stellenanteil), die die kommunale Quali-tätsentwicklung in der Kindertagespflege unterstützt und die Umsetzung der ausgewählten Hand-lungsfelder koordiniert. Sie ist zu einem Teil beim öffentlichen bzw. freien Träger und zum anderen Teil bei einem Bildungsträger bzw. einer Fachschule angesiedelt.

 

Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und Beratung

Der Bund beteiligt sich außerdem finanziell an der Durchführung von Qualifizierungskursen nach dem QHB mit 300 Unterrichtseinheiten bzw. der Anschlussqualifizierung mit mind. 140 Unterrichtseinheiten.

Daneben führt das Bundesprogramm Kindertagespflege erfolgreiche Elemente des Aktionsprogramms Kindertagespflege weiter:

Online-Beratung Kindertagespflege

  • Kompetente Beratung zu rechtlichen und inhaltlichen Fragen zur Kindertagespflege

Online-Handbuch Kindertagespflege (www.handbuch-kindertagespflege.de)

  • Grundlagen und aktuelle Informationen rund um die Kindertagespflege für Tagespflegepersonen, Eltern, Kommunen und Ämter, Jobcenter und Arbeitsagenturen, Betriebe und Unternehmen sowie freie Träger und Wohlfahrtsverbände

 

Antragsverfahren und Kontakt


Aktuell werden die Fördereckpunkte entwickelt und das Antragsverfahren vorbereitet. Bei Fragen rund um das Bundesprogramm steht Ihnen die Servicestelle „Kindertagespflege" unter 030-25923760 sowie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 

Quelle: Info Bundesfamilienministerium