Bis zu 700 Erzieherinnen und Erzieher können sich im Rahmen der Qualifizierungsinitiative „Integrative Erziehung und Bildung in Kindertageseinrichtungen" in diesem Jahr zu sozialpädagogischen Fachkräften mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation ausbilden lassen. Das Land Niedersachsen hat hierzu sein Fort- und Weiterbildungsangebot ausgebaut und investiert zusätzliche Mittel: Das Niedersächsische Kultusministerium stellt im Jahr 2014 rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, um in Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur über die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) Erzieherinnen und Erzieher zu Fachkräften für die inklusive Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen auszubilden.


„Inklusion beginnt nicht erst in der Schule, sondern schon in Krippen und Kindergärten. Wir benötigen allerdings mehr Fachpersonal mit heilpädagogischer Qualifikation, damit die gemeinsame Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Unterstützungsbedarf in den Kindertageseinrichtungen erfolgreich gelingt. Daher wollen wir Erzieherinnen und Erziehern in Niedersachsen die Chance geben, sich in einer kostenlosen Weiterbildung entsprechende Kenntnisse anzueignen", erläutert Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. Ziel sei es, die Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage zu versetzen, auch kurzfristig auf die Bedarfe in der Betreuung von Kindern mit einer Behinderung eingehen zu können.

Land übernimmt Teilnahmegebühren

Neben grundständig qualifizierten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen oder Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern können auch Erzieherinnen und Erzieher nach einer durch das Land Niedersachsen anerkannten Weiterbildung als Fachkräfte für die inklusive Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen eingesetzt werden. Die Ausweitung der Qualifizierungsmaßnahme „Integrative Erziehung und Bildung in Kindertageseinrichtungen" beginnt im Mai 2014 und wird vor Ort von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung im Zusammenspiel mit den Bildungsträgern umgesetzt. Während das Land die Kosten für die Teilnahmegebühren übernimmt, umfasst der Eigenanteil der Träger der Kindertageseinrichtungen die Freistellung der Erzieherinnen für die Teilnahme, die Übernahme der Reisekosten sowie die Absicherung der Vertretung in der Betreuung. Kultusministerin Heiligenstadt: „Ich halte das für ein äußerst attraktives Angebot und für eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Für das Land Niedersachsen ist diese Initiative ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung und zur Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen."

Die Weiterbildung zu sozialpädagogischen Fachkräften mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation umfasst 260 Stunden und kann von den Bildungsträgern in verschiedenen Durchführungsformaten angeboten werden. Derzeit gibt es bereits das Interesse von 30 Bildungsträgern mit der Durchführung von bis zu 38 Maßnahmen. Bis spätestens September 2015 müssen die Qualifizierungsmaßnahmen abgeschlossen sein. Im Anschluss hieran wird das Niedersächsische Kultusministerium auf der Grundlage der gesammelten und ausgewerteten Ergebnisse eine Ergänzung des bestehenden Rahmencurriculums der Weiterbildung „Integrative Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen" für die heilpädagogische Arbeit um die Altersstufe der Unterdreijährigen vornehmen.

In Niedersachsen wurden im Jahr 2013 rund 4900 Kinder über drei Jahren mit einer Behinderung in insgesamt 1545 integrativen Gruppen betreut. Mit dem seit dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei Jahren werden zunehmend auch die „Kleinsten" mit Unterstützungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung oder der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  betreut, damit erhöht sich auch der Bedarf an Fachkräften mit heilpädagogischer Qualifikation.


Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium