Bundesweit ist etwa jede 10. Kita eine Sprach-Kita im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Damit noch mehr Kinder von der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit profitieren können, stellt das BMFSFJ in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche 100 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Verfügung. Mit diesen werden unter anderem bundesweit 1.000 zusätzliche Fachkräfte in Sprach-Kitas gefördert. Die zusätzlichen Fachkräfte übernehmen die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung der Kita-Teams bei der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung. Die Arbeit der Fachkräfte wird durch eine kontinuierliche prozessbegleitende Fachberatung unterstützt. Diese koordiniert und begleitet einen Verbund von 10-15 Sprach-Kitas.
Zugang Interessenbekundungsverfahren

Seit dem 7. Juni 2021 können Träger von öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen über ein Online-Formular auf www.bundesprogramm-sprachkitas.de ihr Interesse an einer Sprachfachkraft bekunden.

Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 30. September 2021. Die Förderrichtlinie zum Bundesprogramm regelt, welche Einrichtungen förderberechtigt sind. Für weitergehende Fragen zum Interessenbekundungsverfahren können sich interessierte Träger per E-Mail oder telefonisch an die Servicestelle „Sprach-Kitas“ wenden:

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030 – 390 634 710
Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr und Do 14-17 Uhr

Zusätzlicher "Digitalisierungs-" und "Aufhol-Zuschuss"

Das BMFSFJ unterstützt alle Sprach-Kitas in den Jahren 2021 und 2022 außerdem mit zwei Zuschüssen, die ebenfalls beantragt werden können. Der „Digitalisierungszuschuss” unterstützt pädagogische Fachkräfte beim Einsatz digitaler Medien mit je 900 Euro in den Jahren 2021 und 2022. Der „Aufhol-Zuschuss“ wird in Höhe von 3.400 Euro im Jahr 2021 und 3.200 Euro im Jahr 2022 ausgezahlt. Mit ihm können zum Beispiel pädagogische Materialien zur sprachlichen Bildung angeschafft oder zusätzliche pädagogische Angebote realisiert werden – etwa der Musik-, Theater- und Sportpädagogik oder Angebote, die sich dem Übergang von der Kita in die Schule widmen. Außerdem können Kita-Helferinnen und -Helfer zur Entlastung der in der sprachlichen Bildung eingesetzten Fachkräfte eingestellt werden.

Die Antragsverfahren für den „Digitalisierungszuschuss“ als auch für den „Aufhol-Zuschuss“ werden im Sommer 2021 starten. Beide Zuschüsse können von allen geförderten Vorhaben beantragt werden. Nähere Informationen zur Beantragung erhalten Sie dazu hier in Kürze.

Weitere Infos und Antragstellung hier

Quelle: Info BMFSJF