In der heutige Landtagssitzung hat Niedersachsens Kultusminister Grant-Hendrik Tonne noch einmal Stellung zu Verankerung der Dritten Fachkraft im NKiTaG Stellung bezogen und seine Pläne ausgeführt. Grundsätzlich unterstrich er jedoch zunächst, dass „die frühe Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und der KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  die Grundlage für die gesamte Bildungsbiographie eines Menschen bildet“. Oberste Priorität habe daher eine „umfassende Teilhabe an frühkindlicher Bildung“.

Nach entsprechenden Hinweisen auf die Gebührenfreiheit für den Kindergarten und den quantitativen Ausbau ging Minister Grant-Hendrik Tonne auf den Stufenplan zur Dritten Kraft eine und sagt:

  • „Die dritte Kraft in den Kindergartengruppen kommt! Wir geben damit eine klare Perspektive zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und setzen dies, wie versprochen, mit einem realistischen Stufenplan um.
  • Mit dem Auslaufen der Richtlinie Qualität in Kitas wird die Landesregierung ab dem 01.08.2023 auf gesetzlicher Grundlage und damit dauerhaft die Beschäftigung von Auszubildenden als Drittkräfte finanzieren. Dies ermöglicht Trägern und berufsbildenden Schulen, dualisierte Ausbildungswege vor Ort zu etablieren, auszuweiten und das für die Kindertagesbetreuung benötigte Personal zu gewinnen und im Beruf zu binden.
  • Mit dieser ersten Stufe des nun vereinbarten Stufenplans sind 15 zusätzliche Stunden über in der Ausbildung befindliche Erzieherinnen und Erzieher bzw. Sozialassistentinnen und Sozialassistenten vorgesehen, wobei auch zusätzliche Anleitungsstunden in der Einrichtung ermöglicht werden.
  • Gleichzeitig regeln wir mit der zweiten Stufe des Stufenplans die Finanzierung von dritten Fachkräften im Umfang von 20 Stunden in allen Kindergartengruppen mit einer Kernzeit von mehr als sechs Stunden und einer Anzahl von mindestens 19 betreuten Kindern ab dem 01.08.2027. Wir ebnen so den Weg für die Einführung von Drittkräften als Regelkräfte nicht nur in Krippen-, sondern auch in Kindergartengruppen.
  • Wir setzen den Stufenplan wie angekündigt um und verankern die ersten beiden Stufen im neuen KiTaG. Den weiteren Weg in den Stufen 3 bis 5 zeigen die Fraktionen von SPD und CDU in ihrem Entschließungsantrag auf.“
Zum Abschluss seiner Rede wie Minister Grant-Hendrik Tonne darauf hin, dass eine „Revisionsklausel in das neue KiTaG“ aufgenommen wird. Hiermit werde das „deutliche Signal“ ausgesendet, dass die gestiegene Bedeutung der frühkindlichen Bildung zukünftig regelmäßig eine aktualisierte Grundlage im Gesetz finden wird.

Quelle: Presseinfo Niedersächsisches Kultusminsterium