Mehr als 100 Organisationen richten Appell an die Politik


Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeutet.

Den Appell haben u.a. die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und die National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unterzeichnet.

Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-KRK, Art. 24 der Europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Dabei kommt es auf die Aufnahme von ausdrücklichen Kinderrechten in das Grundgesetz in einem eigenen Absatz an, da diese dem Kind bei allem staatlichen Handeln unabhängig zustehen. Eine unmittelbare Verknüpfung mit den Elternrechten würde zu einem vermeidbaren Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten führen. (…) Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – aber richtig!“

„In Ergänzung zu den Eltern trägt der Staat besondere Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder. Das Kindeswohl muss daher bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ein Gesichtspunkt sein, der vorrangig berücksichtigt wird. Nur eine klare Formulierung der Kinderrechte kann dies gewährleisten“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:
  • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
  • Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen
  • Entscheidungen, die Kinder betreffen;
  • Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
  • Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
  • Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
  • Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz! – aber richtig!“ mit einer Liste aller Verbände und Organisationen kann unter www.liga-kind.de  heruntergeladen werden.

Quelle: Presseinfo Deutsche Liga für das Kind