Geld fließt zeitnah an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe


Die örtlichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen können zum neuen Kindergartenjahr am 1. August 2018 zusätzliches Personal einstellen: Für die alltagsintegrierte Sprachförderung stellt die Landesregierung über das novellierte Kindertagesstätten-Gesetz (KitaG) rund 32,5 Millionen Euro bereit. Am heutigen Tage hat das Niedersächsische Kultusministerium die Verteilung der 32,5 Millionen Euro auf die 54 Jugendamtsbezirke in Niedersachsen veröffentlicht. Die Gelder werden zeitnah angewiesen.

„Die Landesregierung stärkt die Arbeit der Fachkräfte für gute Deutschkenntnisse der Kindergartenkinder durch zusätzliche Gelder", sagt dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Durch mehr Personal oder auch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen kann die alltagsintegrierte Sprachförderung nah an den Kindern weiter intensiviert werden. Insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung werden sich positive Effekte einstellen", so Minister Tonne. Mit der alltagsintegrierten Sprachförderung sei keine „neue Aufgabe" übertragen worden. „Vielmehr bauen wir aus, was seit Jahren erfolgreich praktiziert wird."

 

Mittel insbesondere für zusätzliches pädagogisches Personal

Die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe können zusätzliches pädagogisches Fachpersonal unbefristet einstellen oder bei bereits vorhandenen Fachkräften die Verfügungs- und Leitungszeiten erhöhen. Ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 müssen mindestens 85 Prozent dieser besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung in die Aufstockung von Personalressourcen in Kindertageseinrichtungen fließen, bis zu 15 Prozent können auch weiterhin für Fachberatung und Qualifizierung verwendet werden. Die Ausschüttung berechnet sich zur Hälfte auf der Grundlage der Anzahl der Gruppen im Zuständigkeitsbereich des Trägers, in denen Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden. Die zweite Hälfte wird nach der Anzahl der Kinder in Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Trägers berechnet, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Diese verteilen die Mittel an die konkreten Einrichtungen auf Basis eines regional vereinbarten Sprachförderkonzeptes.

Demnach erhalten die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe für das Kindergartenjahr 2018/2019 folgende Summen:


 
Jugendamtsbezirk

Fördersumme

Braunschweig, Stadt           

   1.091.634,14 €

Salzgitter, Stadt             

      595.555,05 €

Wolfsburg, Stadt              

      771.483,73 €

Gifhorn                      

      564.411,04 €

Göttingen                    

      637.611,04 €

Göttingen, Stadt              

      633.617,52 €

Goslar                       

      386.750,91 €

Helmstedt                    

      275.504,61 €

Northeim                     

      461.131,17 €

Peine                        

      565.650,09 €

Wolfenbüttel                 

      375.930,09 €

Hannover                     

   1.781.782,43 €

Hannover, LHH        

   3.578.016,08 €

Burgdorf, Stadt               

      153.200,85 €

Laatzen, Stadt                

      254.790,42 €

Langenhagen, Stadt            

      345.335,77 €

Lehrte, Stadt                 

      190.344,68 €

Diepholz                     

      868.474,25 €

Hameln-Pyrmont               

      594.959,78 €

Hildesheim                   

   1.015.112,36 €

Holzminden                   

      204.278,58 €

Nienburg (Weser)             

      424.041,72 €

Schaumburg                   

      562.497,33 €

Celle                        

      394.180,85 €

Celle, Stadt                  

      248.242,38 €

Cuxhaven                     

      634.054,07 €

Harburg                      

      968.178,06 €

Lüchow-Dannenberg            

      143.006,18 €

Lüneburg                     

      311.817,99 €

Lüneburg, Stadt              

      408.911,38 €

Osterholz                    

      392.796,28 €

Rotenburg (Wümme)            

      529.737,98 €

Heidekreis                   

      470.327,84 €

Stade (o. Buxtehude)      

      577.075,01 €

Buxtehude, Stadt              

      156.187,52 €

Uelzen                       

      257.108,34 €

Verden                       

      551.620,66 €

Delmenhorst, Stadt            

      421.744,38 €

Emden, Stadt                  

      216.594,20 €

Oldenburg (Oldb), Stadt        

   1.040.524,06 €

Osnabrück, Stadt              

      897.016,68 €

Wilhelmshaven, Stadt          

      221.127,13 €

Ammerland                    

      384.519,72 €

Aurich                       

      583.618,65 €

Cloppenburg                  

      810.006,26 €

Emsland                      

      981.449,07 €

Lingen (Ems), Stadt           

      228.371,88 €

Friesland                    

      303.670,78 €

Grafschaft Bentheim             

      634.537,63 €

Leer                         

      513.001,13 €

Oldenburg                    

      413.497,23 €

Osnabrück                    

   1.149.467,18 €

Vechta                       

      866.894,19 €

Wesermarsch                  

      358.402,48 €

Wittmund                     

      145.199,15 €

NIEDERSACHSEN                

 

32.545.000,00 €