Am 25. Mai ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Auch für Schulen, Hochschulen und Kitas gelten neue Regeln beim Datenschutz. Die GEW hat auf Ihrer Seite zusammengestellt, was die DSGVO für KiTas, Schulen und Hochschulen zum Beispiel im Hinblick auf die Erhebung personenbezogener Daten bedeutet.

Die in allen EU-Staaten geltende DSGVO regelt in 99 Artikeln, wie in Zukunft Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden dürfen. Ziel ist es, persönliche Informationen besser zu schützen. Grundsätzlich sollen so wenige Daten wie möglich gesammelt werden - beziehungsweise nur solche, die tatsächlich benötigt werden. Oft ist daher künftig eine Einwilligung erforderlich, und Bürgerinnen und Bürger können ihre Daten einsehen oder auch löschen lassen. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der EU haben, ihre Dienste aber dort anbieten – beispielsweise die US-Konzerne Google und Facebook.

Die GEW hat auf Ihrer Seite zusammengestellt, was die DSGVO für KiTas, Schulen und Hochschule zum Beispiel im Hinblick auf die Erhebung personenbezogener Daten bedeutet:

  • Was sind die ersten Schritte zur Umsetzung?
  • Was kommt dauerhaft auf die Unis, Schulen und Kitas zu?
  • Was sind die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten?
  • Müssen Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher geschult werden?
  • Was gilt für die private IT-Ausstattung?
  • Was ist bei der E-Mail-Nutzung zu beachten?
  • Welche Regeln gelten für die Homepage?
  • Was passiert bei Verstößen gegen den Datenschutz?

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