Die LAG der Fachschulen für SozialpädagogikSP in Niedersachsen hat folgendes Positionspapier zur Fachkräftegewinnung verabschiedet:

Fachkräftemangel entgegenwirken

Die Niedersächsische Landesregierung hat sich 2005 mit der Umsetzung der Landtagsentschließung „Qualifikation der Erzieher/innen erhöhen – für mehr Bildungsqualität der Kindertagesstätten“ auf eine qualitative Anhebung des Ausbildungsniveaus aller Fachkräfte verständigt. Die Vorgabe der Politik, Zugangsvoraussetzungen einzuhalten und den Erwerb der qualifizierten beruflichen Abschlüsse, wurde von den 65 Schulen der LAG der FSP umgesetzt.

Die LAG der FSP fordert die Landesregierung deshalb auf, im Sinne der erreichten Qualität die Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin weiterhin an Fachschulen durchzuführen und die geeignete Vorbildung sicherzustellen.

Um den Beruf für junge Menschen noch attraktiver zu gestalten, sollte die Zahlung einer Vergütung durch die Träger in den Blick genommen werden. Der flächendeckende Bedarf an Erzieher/innen in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Jugendhilfe kann über die Qualifizierung in Fachschulen gedeckt werden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen Sozialpädagogik fordert die Landesregierung auf,
  • Umschulungen und Quereinstiege noch stärker zu unterstützen.


Niedersächsische Berufsfach- und Fachschulen Sozialpädagogik müssen durchgängig eine anerkannte Zertifizierung erhalten, um durch die Agentur für Arbeit als Aus- und Fortbildungseinrichtungen anerkannt zu werden. So können Umschulungen zu Sozialpädagogischen Assistent/innen oder Erzieher/innen förderungsfähig werden.
  • die Teilzeitausbildung auszubauen.


Für ausgebildete sozialpädagogische Assistent/innen sind Vollzeitstellen mit Freistellungen für eine Teilzeit-Ausbildung als Erzieher/in bereitzustellen. Die Fachschulen Sozialpädagogik können in regionaler Abstimmung mit den Trägern Modelle für berufsbegleitende Ausbildung entwickeln. So erhalten Träger der Jugendhilfe durchgängig die Möglichkeit qualifiziertes Fachpersonal in ihren Einrichtungen zu beschäftigen.
  • Schulgeldfreiheit zu erreichen.


Die finanzielle Ausstattung der freien Schulen so anpassen, dass sie nicht weiterhin Schulgeld erheben müssen, um ihre Kosten für die Ausbildung zu decken.
  • die Ausbildungsförderung nach BAföG zu verbessern und Aufsteiger-BAföG zu bewerben.


Die Förderungen durch BAföG und AFBG sind schon jetzt für viele Schüler/innen möglich. Sie müssen bekannter gemacht und dahingehend verbessert werden, dass sie für alle in der Erzieher/innenausbildung elternunabhängig nutzbar sind.
  • die Ausbildung von Lehrkräften im Bereich Sozialpädagogik auszubauen und mehr qualifizierte Lehrkräfte – auch über den Quereinstieg – für die Schulen zu gewinnen.


Neben der Gewinnung von Lehrkräften ist es dringend nötig, mehr Planstellen zur Verfügung zu stellen, um die Lehrkräfte, die für den Schuldienst gewonnen werden können, auch durch Einstellungsmöglichkeiten in Niedersachsen zu binden. LAG der FSP in Niedersachsen – Positionspapier zur Fachkräftegewinnung 2

Praxis und Theorie in Niedersachsen – Gut vernetzt seit vielen Jahren

Seit vielen Jahren arbeiten die Fachschulen intensiv mit Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Jugendhilfeeinrichtungen zusammen. 1440 Stunden Praxisanteil in sozialpädagogischen Einrichtungen in der Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher und neue Ausbildungsmodule zur Reflexion der praktischen Ausbildung ermöglichen eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie.

Erzieherausbildung in Niedersachsen

Nach einer zweijährigen Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten erfolgt eine zweijährige Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher an der Fachschule Sozialpädagogik. Eingangsvoraussetzung ist der Realschulabschluss. Das Ausbildungssystem ist durchlässig – je nach Vorbildung kann die Ausbildung im Quereinstieg um bis zu zwei Jahre verkürzt werden.

Insgesamt umfasst die Ausbildung an der Berufsfachschule 1900 Stunden und an der Fachschule 2400 Stunden. Damit besteht die Ausbildung in vier Jahren aus insgesamt 4300 Stunden in der Schule und 1440 Stunden in der Praxis.

Die Ausbildung erfolgt kompetenzorientiert – durch den Erwerb von fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen bereiten sich die Schüler/innen mit unterschiedlichen Inhalten auf ihre Berufstätigkeit vor. Gerade die persönliche Begleitung in der Berufsfachschule und in der Fachschule ermöglicht die Entwicklung personaler Kompetenzen und führt zu geringen Abbrecherquoten in der Fachschule.

Die generalistische Ausbildung qualifiziert die Absolvent/innen für den Einsatz in verschiedenen Arbeitsfeldern – von der Krippe/ Kindertageseinrichtung, über die Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen, Kinder- und Jugendarbeit bis hin zu Hilfen zur Erziehung und sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule. Das macht die Ausbildung attraktiv.

Qualifizierte Fachkräfte für die Jüngsten in der Gesellschaft und gerechte Entlohnung

Kinder zu erziehen, ihnen (Bildungs-)Impulse für die persönliche Entwicklung zu bieten und Jugendlichen ein wertvoller Begleiter in schwierigen Lebenssituationen zu sein ist eine spannende, wichtige und anspruchsvolle Tätigkeit, die ein fundiertes Wissen über Entwicklungsverläufe, sozialpädagogische Methoden und fachwissenschaftliche Theorien braucht. Fachwissen wird in der Ausbildung nutzbar gemacht für die praktische Tätigkeit. Dies sichern Rahmenbeschlüsse der KultusministerkonferenzKultusministerkonferenz|||||Die KMK  ist die ständige Konferenz der Länder in der BRD, wurde 1948 gegründet und ging aus der "Konferenz der deutschen Erziehungsminister" hervor. Sie basiert auf dem freiwilligen Zusammenschluss der zuständigen Minister/Senatoren der Länder für Bildung, Erziehung und Forschung. Da nach dem Grundgesetzt und sog." Kulturhoheit der Länder" die Zuständigkeiten für das Bildungswesen bei den einzelnen Ländern liegt, behandelt die KMK Angelegenheiten von  überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer "gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung, sowie der Vertretung gemeinsamer Anliegen".  bundesweit. Die staatliche Anerkennung und bundesweite Vergleichbarkeit sichern die Möglichkeit, in jedem Bundesland als Erzieher/in arbeiten zu können und sogar in den Ländern der Europäischen Union einer Tätigkeit als Erzieher/in nachgehen zu können.

Die modularisierte Ausbildung in Niedersachsen vereinfacht die vertikale Durchlässigkeit. Die Anrechenbarkeit auf einschlägige Studiengänge wurde damit ermöglicht. Mit dem hochqualifizierten Abschluss (DQRDQR|||||Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen soll umfassende, bildungsbereichsübergreifende Kompetenzen, die in Deutschland erworbenen wurden, erfassen. Als nationale Realisierung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) soll er die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Zunächst sollen formale Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einbezogen werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. In weiteren Schritten werden die informellen und nonformalen Kompetenzen ebenfalls berücksichtigt. 6) wird der Forderung nach hohen europäischen Standards in der Ausbildung Rechnung getragen.

Nur aufgrund der Eingangsvoraussetzungen und der Abschlüsse ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S8a möglich und trägt damit zur Attraktivität des Berufes bzw. zur Berufswahlentscheidung bei.

Wir setzen uns für eine moderne und attraktive Ausbildung von Erzieher/innen ein, die wir zusammen mit den verschiedenen Praxiseinrichtungen weiterentwickeln möchten, um die hohe Qualität der Ausbildung zu bewahren.


Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen Sozialpädagogik in Niedersachsen

Der Vorstand

Cornelia Baden, Dr. Andreas Belle, Silvia Haag, Margret Kleuker, Katrin Sprongalla
www.lagderfsp.de