Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Niedersachsen wird den Rechtsweg gegen die Arbeitsbelastung von Grundschullehrkräften beschreiten.
„Die GEW will auch den juristischen Weg beschreiten, um eine neue Arbeitszeitverordnung zu erreichen, welche die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter senkt“, erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende Laura Pooth. Die Klagen seien ein deutliches Signal an alle politisch Verantwortlichen, dass die Beschäftigten in den Schulen diese Verordnung in naher Zukunft dringend erwarten und keine Verzögerung hinnehmen. „Dies richtet sich besonders an den Spitzenkandidaten der CDU, Bernd Althusmann, der behauptet, es bedürfe einer neuen von ihm beauftragten Arbeitszeitstudie, um zu wissen, wie viel die Lehrkräfte wirklich arbeiten“, betonte Pooth. Dieses Vorgehen würde eine Verschiebung der Entscheidung an das Ende der nächsten Legislaturperiode bedeuten.

„Die Fakten liegen auf dem Tisch. Durch die Göttinger Arbeitszeitstudie konnte nachgewiesen werden, dass Lehrkräfte aller Schulformen überlastet sind. Wir erwarten, dass die von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt eingesetzte Arbeitszeitkommission bald einen Vorschlag unterbreitet, der die Unterrichtsverpflichtung reduziert und die gestiegenen Anforderungen berücksichtigt“, forderte die stellvertretende Landesvorsitzende.

Die GEW wolle alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihr Ziel einer Entlastung aller Schulformen zu erreichen. Dazu diene nun auch der Rechtsweg, den die GEW zunächst für zehn Grundschul-Lehrkräfte sowie -leiterinnen und -leiter beschreite. Danach folge der ebenfalls besonders belastete Bereich der Gymnasien, für den die Bildungsgewerkschaft auch Klagen vorbereite.

Der von der GEW beauftragte Anwalt Dr. Ralph Heiermann erläuterte die rechtlichen Hintergründe. Danach verzeichneten die Grundschulen seit über zwanzig Jahren stetig steigende Aufgabenzuweisungen, die zu einer außerordentlich verlängerten Arbeitszeit geführt habe. Diese sei im Rahmen der Arbeitszeitstudie individuell nachgewiesen. Diese Zusatzbelastung sei jedoch bisher nicht in angemessener Weise ausgeglichen worden. Darin liege eine Verletzung des Grundsatzes der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegen über seinen Beamtinnen und Beamten, weil damit arbeitszeitrechtliche Schutzregelungen verletzt würden.

„Für die Grundschulleitungen hat Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zwei Entlastungs-maßnahmen eingeführt, die die GEW als erste Schritte begrüßt hatte. So werden bei der Bemessung der Leitungstätigkeit die Lehrerstunden für Inklusion, Ganztag und Sprachförderung berücksichtigt. Außerdem werden die Einstellungen von Tarifbeschäftigten künftig wieder von der Behörde wahrgenommen. Es sind allerdings weitere wirksame Entlastungen notwendig“, forderte Pooth.