Passgenaue Sprachförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene


Durch die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Integrationspauschale investiert Niedersachsen in 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 90 Millionen Euro für Integrationsprogramme im Bereich der Sprachförderung. Finanziert werden damit insbesondere Maßnahmen für Flüchtlingskinder in Kindertagesstätten sowie Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge.

Das Land Niedersachsen stellt den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren 2017 und 2018 jeweils rund 60 Millionen Euro für zusätzliches Personal und Qualifikationsmaßnahmen zur Verfügung. Mit den insgesamt 120 Millionen Euro wird die Integration von Kindern mit Fluchtgeschichte unterstützt. „Dieses Programm ist eine unbürokratische, pragmatische Unterstützung für die Fachkräfte in unseren Kindertageseinrichtungen und ein Beitrag zur Fachkräftegewinnung", sagt Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Je früher die Integration von Kindern mit Migrationsgeschichte ansetzt, desto erfolgreicher verläuft sie. Deshalb ist das 120-Millionen-Programm ein Meilenstein für Niedersachsen."

Zusätzliches Personal für KiTas

Die Träger können mit den Geldern zusätzliches Personal für Kindertageseinrichtungen einstellen, um insbesondere Kindergartengruppen für die Aufgabe der Sprachbildung und Sprachförderung besser auszustatten. Durch die zusätzlichen Fach- und Betreuungskräfte sollen die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten entlastet werden und sich damit intensiver um die Förderung und Integration der neu zugewanderten Kinder kümmern können. Auch nicht einschlägig qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger können als Zusatzkräfte eingestellt und dann nachqualifiziert werden. Kräften in Kindertagesstätten, die die Qualifikationsanforderungen als Fachkräfte nach dem niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder noch nicht erfüllen, aber die Zugangsvoraussetzungen für den Quereinstieg mitbringen, soll mit der Maßnahme eine berufliche Perspektive in der frühkindlichen Bildung eröffnet werden.

Für erwachsene Flüchtlinge investiert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in den kommenden beiden Jahren jeweils weitere 30 Millionen Euro. Zusammen mit den bereits im Haushaltsplanentwurf bereitgestellten Mitteln stellt Niedersachsen damit jährlich rund 53 Millionen Euro für Geflüchtete in den Bereichen Erwachsenenbildung, Hochschulen und Kultur zur Verfügung. „Mit den zusätzlichen Mitteln finanzieren wir einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Sprachkurse. Unabhängig von Herkunftsland und Aufenthaltstatus stellen wir sicher, dass auch die Geflüchteten einen Zugang zu einem Sprachkurs bekommen, die beim Bund außen vor bleiben. Zudem bieten wir mit unseren Basissprachkursen ein flexibles Konzept, das mit den Kommunen eng abgestimmt wird", sagte Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.

Insgesamt werden inklusive der zusätzlichen Mittel jährlich rund 30.000 Basissprachkursplätze geschaffen. Die Unterrichtsstundenzahl in den Basissprachkursen wird von 200 auf 300 Stunden angehoben. Zudem wird es eine frühzeitige und umfassende Kompetenzfeststellung der sprachlichen, schulischen, ausbildungsbezogenen und beruflichen Fähigkeiten von Geflüchteten sowie eine Kombination von Sprachvermittlung mit ersten beruflichen Qualifizierungs- und Orientierungsangeboten geben.
Bereits in 2016 wird die Trägerpauschale auf zukünftig 3,90 Euro pro Teilnehmer/in und Unterrichtsstunde erhöht. Ministerin Heinen-Kljajić: „Damit sorgen wir für bessere Beschäftigungsverhältnisse für die Dozentinnen und Dozenten und setzen zugleich einen Anreiz, zusätzliche Kräfte für diese wichtige Arbeit zu gewinnen."

Darüber hinaus wird das Ministerium für Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit dem Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsen ab 2017 ein Angebot bereitstellen, das Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) qualifiziert, die die pädagogischen und fachdidaktischen Anforderungen erfüllen. Die Qualifizierung orientiert sich an den Qualitätsansprüchen an Lehrkräfte, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch sein Zulassungsverfahren gesetzt hat, damit die Lehrkräfte in unterschiedlichen Kurstypen eingesetzt werden können.

Mit den bereits im Haushaltsplanentwurf eingestellten Mitteln investiert das Land in zusätzliche Angebote im Bereich von Grundbildung und Alphabetisierung. Zudem hat das Land Intensivsprachkurse für höher qualifizierte Geflüchtete aufgelegt, mit denen jährlich rund 1.000 Menschen auf ein Hochschulstudium vorbereitet werden.

Quelle: Presseinfo Niedersächsisches Kultusministerium