In 160 Stunden von der Ingenieurin zur Erzieherin

Kinder betreuen kann jeder. Diese Haltung scheint in vielen Köpfen zu stecken. Sie zeigt sich auch in der Diskussion, wie der Mangel an Fachkräften behoben werden kann. Der drohenden Abwertung des Berufs aber können wir vieles entgegensetzen.

Was Friseure können, können nur Friseure! Mit dieser Botschaft warben Friseurinnen und Friseure vor einigen Jahren für ihr Handwerk und machten auf ihre beruflichen Kompetenzen aufmerksam. Haare schneiden kann doch jeder oder jede? Es ist uns freigestellt, ob wir unsere Haare von einer Freundin oder dem eigenen Vater zu Hause über der Badewanne schneiden lassen oder zum Friseursalon unseres Vertrauens gehen. Das professionelle Gesamtpaket bekommen wir nur bei Friseurinnen und Friseuren: top qualifiziertes Personal, Beratung für modernes und individuelles Styling, neue Schnitttechniken, auf den Typ und die Haare abgestimmte Farben, ergonomisch geformte Kopfwaschbecken, ein angenehmes Ambiente, Kaffee, einfühlsame Gespräche, jahrelange Dokumentation der Schnitte, Färbungen und Wünsche und vieles mehr.

Die Friseurinnen und Friseure machten durch ihre Aktion auf ihre beruflichen Kompetenzen und ihre Alleinstellungsmerkmale aufmerksam. Nun ist zwar für Erzieherinnen, Sozialassistentinnen und Kinderpflegerinnen in Kindertageseinrichtungen die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im häuslichen Kontext keine Konkurrenz, weil die Nachfrage nach Platzen in öffentlichen Kindereinrichtungen nach wie vor steigt. Doch wird die Notwendigkeit ihrer beruflichen Kompetenzen aufgrund des Fachkräftemangels mehr und mehr infrage gestellt.

Schuld am Pisa-Schock waren Erzieherinnen und Erzieher

Vor gut zehn Jahren wurden die Qualifikationen des Personals in Kindertageseinrichtungen in der fachlichen, öffentlichen und politischen Diskussion kritisiert. Sie reichte nicht aus und die Kolleginnen und Kollegen wurden nicht zuletzt für die schlechten Pisa-Ergebnisse verantwortlich gemacht. Als Lösung des Problems wurde die Akademisierung des Kita-Personals empfohlen und gefordert. Studiengange für Kindheitspädagogik wurden eingerichtet. Parallel entwickelten die Fachschulen und Berufsfachschulen ihre Ausbildungen weiter.

Die KultusministerkonferenzKultusministerkonferenz|||||Die KMK  ist die ständige Konferenz der Länder in der BRD, wurde 1948 gegründet und ging aus der "Konferenz der deutschen Erziehungsminister" hervor. Sie basiert auf dem freiwilligen Zusammenschluss der zuständigen Minister/Senatoren der Länder für Bildung, Erziehung und Forschung. Da nach dem Grundgesetzt und sog." Kulturhoheit der Länder" die Zuständigkeiten für das Bildungswesen bei den einzelnen Ländern liegt, behandelt die KMK Angelegenheiten von  überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer "gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung, sowie der Vertretung gemeinsamer Anliegen".  (KMK) brachte 2002 die Rahmenvereinbarung für die Fachschulen auf den Weg. Sie ergänzte diese 2010 unter Bezugnahme auf den gemeinsamen Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ um ein differenziertes „Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien“ (KMK 2017:3).

Das Qualifikationsprofil beschreibt das professionelle Handeln von Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen:

„Ihr Handeln orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder, ihrer Familien und gesellschaftlichen Anforderungen. Sie nutzen die soziale und kulturelle Vielfalt und berücksichtigen bei der inklusiven Arbeit mit allen Kindern besondere Bedürfnisse, die sich vor einem Migrationshintergrund oder aufgrund von physischen oder psychischen Beeinträchtigungen ergeben können. Sie arbeiten zum Wohle der Kinder mit den Erziehungsberechtigten partnerschaftlich zusammen und beteiligen sie an wesentlichen Angelegenheiten der Institution. Sie planen und gestalten ihre Arbeit im Team mit anderen sozialpädagogischen und therapeutischen Fachkräften. Sie arbeiten mit dem Unterstutzungssystem der Fachberatung der Träger zusammen. Das Umfeld der Einrichtung mit seinen Ressourcen und Belastungen wird in die Planung, Durchführung und Reflexion der Arbeit einbezogen“ (KMK 2017:5).

Kinder lernen Demokratie, Sprache und Menschenwürde Partizipation, Inklusion, Prävention, Sprachbildung und Wertevermittlung werden aufgrund der gesellschaftlichen Realität als besondere Herausforderung und als zwingend von Erzieherinnen und Erziehern zu gestaltende Querschnittsaufgaben gesehen (vgl. KMK 2017:4). Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher bezieht sich nicht nur auf die Kindertageseinrichtung, sondern nimmt auch die Arbeitsfelder der schulischen und offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe in den Blick. Deshalb ist es Erzieherinnen und Erziehern möglich, vernetzt und auf das gesamte System bezogen zu agieren und dies den Kindern und Eltern verfügbar zu machen.


DER DEUTSCHE QUALIFIKATIONSRAHMEN (DQRDQR|||||Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen soll umfassende, bildungsbereichsübergreifende Kompetenzen, die in Deutschland erworbenen wurden, erfassen. Als nationale Realisierung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) soll er die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems berücksichtigen und zur angemessenen Bewertung und Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Zunächst sollen formale Qualifikationen des deutschen Bildungssystems in den Bereichen Schule, Berufliche Bildung, Hochschulbildung und Weiterbildung einbezogen werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. In weiteren Schritten werden die informellen und nonformalen Kompetenzen ebenfalls berücksichtigt.) soll Qualifikationen, die im deutschen Bildungssystem erworben wurden, vergleichbar machen. Der DQR beschreibt acht Kompetenzniveaus, denen sich die Qualifikationen zuordnen lassen. Ein Hauptschulabschluss wird zum Beispiel Kompetenzniveau 2 zugeordnet, eine 2-jährige duale Berufsausbildung Kompetenzniveau 3. Der Abschluss einer staatlich geprüften Erzieherin ist Kompetenzniveau 6 zugeordnet, eine Promotion Niveau 8. Der DQR wurde unter gemeinsamer Verantwortung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz erarbeitet.


Diese hohen, auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) eingeordneten Kompetenzen von Erzieherinnen und Erziehern müssen Standard sein, denn nur so sind Erzieherinnen und Erzieher in der Lage, den Mädchen, Jungen, Queers und ihren Eltern gerecht zu werden. Aufgrund der aktuellen Transformation der Gesellschaft, die sich durch Digitalisierung, Entgrenzung der Arbeitszeit, demografischen Wandel, Urbanisierung, Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse bei gleichzeitigem Anspruch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der damit verbundenen Institutionenkindheit auszeichnet, nehmen die Ansprüche an Kindertageseinrichtungen und ihr pädagogisches Personal zu und erfordern dauerhaft reflektiertes pädagogisches Handeln, das sich stetig weiterentwickeln muss. Dieser Standard ist als „Fachkräftegebot“ im SGB VIII geregelt.

Akademisierung war gestern. Heute wird schnell nachqualifiziert.

Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) regelt Paragraf 72 die Grundsätze der Qualifikation der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendhilfe. „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und Landesjugendämtern hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, sind mit ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert.“

Die Bundesregierung hat im Kontext der Entstehung des SGB VIII eine Liste mit den wesentlichen Berufsgruppen vorgelegt. Diese sind wie folgt benannt: Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erzieher, Psychologen, Diplompädagogen, Heilpädagogen, Sonderschulpädagogen, Psychagogen, Jugendpsychiater, Psychotherapeuten und Pädiater (BT-Drucks. 11/5948 vom 1.12.1989, vgl. Sauer 2008). Diese Auflistung ist nicht als abgeschlossener Katalog zu verstehen. Sie verdeutlicht das geforderte Ausbildungsniveau.

Noch Mitte der 2000er-Jahre waren die Stimmen laut, die die flächendeckende Akademisierung forderten und damit einen Anstieg der Qualifikation. Aktuell ist eine deutliche Abwertung zu beobachten.

Ein Beispiel ist das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz. Hier ist zwar als eine Maßnahme zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften vorgesehen. Aber es sind keine Fachkräfte im Sinne des Paragrafen 72 SGB VIII gemeint. Das Gesetz bezieht sich auf den Zwischenbericht von Bund und Landern (2016). Dort liest man folgende Definition: „Der Begriff Fachkraft bezieht sich auf die pädagogisch Tätigen in einer Kindertageseinrichtung, die die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder gestalten und dabei direkt mit den Kindern interagieren. Die Bundesländer definieren diesen Begriff im Rahmen ihrer gesetzlichen Landesregelungen auf unterschiedliche Weise“ (BMFSFJ/JFMK 2016:19).

Die Basteltante hat ausgedient, den Onkel gab es noch nie

Mit der Bezeichnung „pädagogisch Tätige“ wird das Tun mit den Kindern herausgestellt. Die Ausübung dieser Tätigkeit bedarf scheinbar keiner beruflichen oder professionellen Voraussetzungen und wird damit wieder – wie so oft in den sozialen Frauenberufen – auf natürlich vorhandene Eigenschaften reduziert.

Ähnliches lasst sich in den Strategien gegen Fachkräftemangel der Lander nachzeichnen. Lösungen sind hier: verkürzte Ausbildungen wie zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, die Erweiterung der Fachkraftdefinition oder die Öffnung der Fachkräftekataloge wie beispielsweise in Hamburg mit der sogenannten Positivliste. Qualifizierungslehrgänge mit 160 Stunden Unterricht machen aus Ingenieurinnen oder Hebammen pädagogische Fachkräfte.

Ähnlich verhalt es sich mit verbaler Abwertung. Diese fängt jedoch leider bei uns selber an. Auffällig ist, dass Erzieherinnen, befragt nach ihrer professionellen Identität, diese darüber formulieren, was sie nicht sind – nämlich Basteltanten. Mit dem Bild der Tante wird der Beruf als weiblich und verwandtschaftlich eingeordnet und das Handeln auf die Tätigkeit des Bastelns reduziert.

Damit wird die eigene berufliche Identität nicht über Professionalität und Kompetenzen erklärt, sondern in Abgrenzung zu dem, was man nicht sei. Dies unterstellt jedoch gleichzeitig die Existenz der Basteltanten und reproduziert damit das weiblich konnotierte Image der Basteltante (vgl. Schutz 2017). Das Familienministerium (BMFSFJ) formuliert ähnlich und bezeichnet professionelle Erzieherinnen und Erzieher als Kümmerer. Der Begriff Kümmerer gilt als umgangssprachliche Bezeichnung für Menschen, die zusätzlich und aus Gutmutigkeit eine Aufgabe übernehmen, die sie sonst nicht ausführen wurden. Also nicht die professionelle Zuständigkeit steht im Vordergrund, sondern persönliches Engagement, Geduld und Genügsamkeit.

Damit wird politisch kalkuliert. Während es in den letzten Jahren gerade im öffentlichen Dienst (TVöDTVöD|||||Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst umfasst mehrere Tarifverträge für Beschäftigte bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Seit Oktober 2005 gilt in jedem TVöD eine einheitliche Entgelttabelle für alle ArbeiterInnen, Angestellte und Pflegebeschäftigte . Diese besteht aus 15 Entgeltgruppen sowie 2 Grundstufen und 4 Entwicklungsstufen. In der Regel erfolgt ein Aufstieg in eine höhere Gruppe nach der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgebenden.  ) gelang, die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen finanziell aufzuwerten – auch wenn hier weiterhin Luft nach oben ist –, lassen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auf sich warten. Professionelle Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit aber braucht Bedingungen, die diese ermöglicht. Dabei ist, neben vielen andere Faktoren, der Faktor Zeit ausschlaggebend: Zeit für kontinuierliche Beziehungsarbeit mit Kindern und Eltern, Zeit zur Begleitung von vielfältigen Entwicklungsprozessen, Fallbesprechungen, Vor- und Nachbereitung, Reflexion, Vernetzung im Gemeinwesen, Anleitung von Auszubildenden sowie Zeit für Leitungstätigkeiten wie Planung, Konzeptionsentwicklung, Einarbeitung neuer und Begleitung aller Kolleginnen und Kollegen und eine pädagogisch-didaktisch reflektierte Steuerung. Doch hier gilt: „Zeit ist Geld!“ – Und scheinbar ist man nach wie vor nicht bereit, dies ausreichend zur Verfügung zu stellen.

Persönliches Engagement, Geduld und Genügsamkeit sind überstrapaziert

Wir können und wollen diese mehrfache Abwertung der professionellen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen nicht hinnehmen. Daher ist es notwendiger denn je, laut zu werden und die Stimmen zu erheben. Professionelles Handeln muss sichtbar und entsprechende Arbeits- und Ausbildungsbedingungen müssen dafür eingefordert werden. Dies kann und muss jeder am eigenen Arbeitsplatz tun. Aber gleichzeitig muss die Professionalität auch gesellschaftlich sichtbar und damit politisch wirksam werden.

Wir leisten eine für die Gesellschaft und die Zukunft unserer Gesellschaft bedeutungsvolle Arbeit. Diese Arbeit wollen wir jetzt und zukünftig professionell gestalten. Das heißt, wir müssen uns für die Ausbildung von Fachkräften einsetzen, die diese Bezeichnung verdienen und den komplexen Anforderungen der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und der Unterstutzungssysteme bei den Trägern gerecht werden können. Dazu bedarf es entsprechend gut ausgestatteter Berufsfach- und Fachschulen, hochwertiger Studiengänge für Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik und des Lehramtes Sozialpädagogik an berufsbildenden Schulen bei gleichzeitiger Durchlässigkeit und Anerkennung von Weiterbildungen, damit Erzieherinnen und Erzieher die Möglichkeit bekommen, sich weiter zu qualifizieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn auch endlich der Blick auf den professoralen Nachwuchs für die Hochschulen und Universitäten gelenkt wird. Diese müssen ebenfalls die Chance bekommen, sich in und aus dem Feld der Kindertageseinrichtungen zu entwickeln, um berufs- und professionspolitische Positionen fachlich-inhaltlich vertreten zu können.

Gleichzeitig müssen wir gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen in den Kitas streiten, damit wir die professionelle Arbeit leisten können, die wir leisten konnten. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, uns in Gewerkschaften zu organisieren, uns an lokalen Bündnissen von Beschäftigten und Eltern zu beteiligen und in politischen Gremien Stimme zu erheben!

Nur so können wir für die gesellschaftliche Anerkennung und Aufwertung der sozialen Berufe in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sorgen und die zukünftige Qualität in den Kitas sicherstellen.

Denn, mal ganz ehrlich: Wurden Sie zu einem Friseur gehen, der angelernt ist, mit einer stumpfen Schere schneidet und keine Zeit für Sie hat? Welches Ansehen hätte dieser in Ihrem Ort?


LITERATUR
ALSAGO, ELKE (2019, I. E.): Zur Geschichte von Fachberatung für Kindertageseinrichtungen. Wechselwirkungen zwischen Historien, Biografien, sozialen Konstruktionen und Selbstkonstruktionen.
BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND (BMFSFJ)/JUGEND- UND FAMILIENKONFERENZ (JFMK) (2016): Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern. Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern und Erklärung der Bund-Länder-Konferenz. Berlin.
KULTUSMINISTERKONFERENZ (KMK) (2011): Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.2011 i. d. F. vom 24.11.2017.
SAUTER, ROBERT (2008): Fachkräftegebot. In: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilferecht von A–Z, München. S. 107–109.
SCHÜTZ, JULIA (2017): Die Tanten-Metapher. Anerkennungserleben und Abwertungserfahrungen in der pädagogischen Arbeit. In: Karber, Anke et al. (Hrsg.): Zur Gerechtigkeitsfrage in sozialen (Frauen-) Berufen. Opladen. Berlin. Toronto.

Übernahme des Beitrags mit freundlicher Genehmigung aus
TPS 1-2019, S. 4-7




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