Vorklassen

Als Vorklassen oder Vorschulklassen wurden in Deutschland bis zu ihrer Aufhebung durch die Weimarer Verfassung (1920) öffentliche und private Klassen zur Vorbereitung auf den Besuch mittlerer und höherer Schulen bezeichnet. Sie wurden durch die für alle Kinder verbindliche Grundschule ersetzt. Heute werden unter Vorklassen ähnlich der Eingangsstufe in die Grundschule integrierte Einrichtungen verstanden, in der Lehrer und Erzieherinnen Fünfjährige unterrichten, um sie auf die Grundschule vorzubereiten. In manchen Ländern wird die Bezeichnung Vorklassen auch für den Schulkindergarten benutzt. Als historisches Vorbild für diese Vorklassen kann die von Friedrich Fröbel geforderte Vermittlungsgruppe im Übergang vom Kindergarten zur Schule angesehen werden.

Die seit den 1970er Jahren geforderte engere Verzahnung von Elementar- und Primarbereich führte in Verbindung mit Forderungen zur Erhöhung der Chancengleichheit und der Vorverlegung der Schulpflicht zu zahlreichen Modellversuchen mit Vorklassen, die aber keine eindeutigen Ergebnisse hinsichtlich der organisatorischen Zuordnung der Fünfjährigen erbrachten, woraufhin zahlreiche Vorklassen geschlossen und die Modellversuche und Forschungen nicht fortgesetzt wurden.

Literatur

  • Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung (Hg.) (1976): Fünfjährige in Kindergärten, Vorklassen und Eingangsstufen. Stuttgart.

 

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Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. © 2011 Verlag Julius Klinkhardt. Quelle: Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft (KLE), hg. v. Klaus-Peter Horn, Heidemarie Kemnitz, Winfried Marotzki und Uwe Sandfuchs. Stuttgart, Klinkhardt/UTB 2011, ISBN 978-3-8252-8468-8. Nutzung mit freundlicher Genehmigung des Verlags. Das komplette Klinkhardt Lexikon Erziehungswissenschaft erhalten Sie im UTB-Online-Shop (Link s.u.)