Kinderrechte in der Kita im Kontext von Digitalität und Digitalisierung

Inhaltsverzeichnis

  1. Digitale Medien und Kinderrechte im privaten Raum der Familie
  2. Medienbildung und Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung
  3. Dimensionen von Medienbildung in der Kita
  4. Gestaltung einer kinderrechtebezogenen Digitalisierung in der Kita: Wer ist dabei gefragt?
  5. Handlungsempfehlungen
  6. Quellenverzeichnis

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Gestaltung einer kinderrechtebezogenen Digitalisierung in der Kita: Wer ist dabei gefragt?

Eine systematische Berücksichtigung der Kinder und ihrer Rechte in der Kita bedeutet, über den verstehenden Dialog mit den Eltern und den Kindern selbst deren Erfahrungen, Praktiken und Entscheidungen rund um digitale Medien gemeinsam zu erschließen und ebenso gemeinsam Vorstellungen zu entwickeln, wie ein gutes Aufwachsen in einer digitalisierten Gesellschaft für kleine Kinder und ihre Familien gestaltet werden kann. Dabei gilt es, soziale Ungleichheiten auch in der Medienpraxis zu verstehen und in einer lebensalltagsnahen und wertschätzenden Weise Familien dabei zu begleiten, dass Kinder wie Eltern digitale Teilhabe erleben können.

Auch wenn die Beobachtungen aus der Praxis auf Verschiedenes hinweisen, wird jedoch auch deutlich, dass es bislang relativ wenig empirischempirisch|||||Empirie bezeichnet wissenschaftlich durchgeführte Untersuchungen und Erhebung, die gezielt und systematisch im Forschungsfeld oder im Labor durchgeführt werden. Empirische Forschungen können durch verschiedene Methoden praktisch angewendet werden.es Wissen zum Umgang von Fachkräften und Kindertageseinrichtungen mit Digitalität im Kontext von früher Kindheit und Familie gibt. Auch zum Umgang mit Kinderrechten in diesem institutionellen Zusammenhang liegen kaum Studien vor. In der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften spielen diese Fragen – soziale Ungleichheit, Reflexion eigener Medienpraxis, Medienerziehung, Digitalität etc. – bislang kaum eine Rolle. Hier fehlt es ebenfalls an empirischem Wissen sowie an einer entsprechenden systematischen Verankerung dieser Themen in der Ausbildung und in den Studiengängen.

Wie die Praxis häufig zeigt, werden von den digitalen Kinderrechten besonders drei noch nicht hinreichend berücksichtigt: Der Schutz von privaten Daten, das Recht auf digitale Teilhabe für alle und die Etablierung von kindgerechten Möglichkeiten der Beteiligung und der Autonomierechte im Kontext digitaler Medien. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wie können die Rechte von Kindern im Zusammenhang von Digitalität und Digitalisierung nun gestärkt werden – und zwar auch im Bereich der öffentlichen Bildung und Erziehung?

So ist es wichtig, dass auf politischer Ebene Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Träger dazu herausfordern und dabei unterstützen, digitale Kinderrechte systematisch in der Ausgestaltung ihrer Infrastrukturen und Angebote mit zu reflektieren. Dazu gehört, auf Trägerebene Rahmenkonzepte zu entwickeln, die in einem gemeinsamen Prozess auch in den einzelnen Einrichtungen weiter mit Bezug auf die eigene pädagogische Ausrichtung und die Konkretisierung der Berücksichtigung der Kinderrechte dabei ausbuchstabiert werden. Es bedarf dafür eines kontinuierlichen Austauschprozesses im Team, auch begleitet durch Fachberatungen oder prozessorientierte Fortbildungen, in denen die pädagogische Ausrichtung, die Integration des Themas digitale Medien und die Bezüge zu Kinderrechten miteinander verknüpft werden. Elemente hierbei können eine bewusste Auseinandersetzung mit dem General Comment der Vereinten Nationen zu Kinderrechten in der digitalen Welt oder auch die Befassung mit eigenen Bildern, Vorstellungen und Zuschreibungen an Kinder und ihre Handlungsfähigkeit im Zusammenhang digitaler Medien im Spektrum von Befähigung, Schutz und Beteiligung sein.

Die Einbeziehung der Eltern und ihre Sensibilisierung für die Rechte ihrer Kinder, auch in der Familie, kann dabei ebenfalls eine Aufgabe der Kita sein, wenn es ein dialogisches Verhältnis zu den Familien gibt und die Kita als Ort der Beratung und des Austauschs für Fragen rund um digitale Medien verstanden wird.

Eine ausdrückliche Befassung mit Fragen von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten (nicht nur) von Kindern kann ein guter Ansatz sein, um Fachkräfte wie Eltern zu informieren und auch mit den Kindern dazu zu arbeiten (vgl. von Andernach et al. 2019, S. 131–134). Träger und Fachkräfte müssen dabei gut darüber informiert sein, welche Bedeutung der Schutz vor der künftigen Nutzung von Daten, die im Kindesalter produziert und durch kommerzielle oder staatliche Akteure gesammelt werden, hat. Offene Angebote in Elterncafés und Kitas, aber auch in der Familienbildung können hier Ansatzpunkte sein, um diese Themen mehr zu verankern und in den familialen Alltag zu bringen.

In Bezug auf die Rechte von Kindern in der digitalen Gesellschaft bedeutet das, als Träger und als Einrichtungen eine Haltung zu entwickeln mit Blick auf die folgenden Fragen:

  • Wo können Kinder im digitalen Raum Erfahrungen sammeln – auch mit dem Risiko, schwierige Erfahrungen zu machen?
  • Wie sehr sollen ihre Freiheitsrechte zugunsten ihres Schutzes beschnitten werden, oder anders formuliert: Welche Freiheiten gesteht die Einrichtung Kindern zu und wie ermöglicht sie ihnen, sich gegen Eingriffe in ihre Autonomie zu wehren?
  • Welche Formen können etabliert werden, die Kinder über die eigenen Rechte informieren und die sie in ihrem Sinne begleiten und – falls erforderlich – schützen?


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